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Achtung im Einsatz mit Feuer- und Gasgeräten!

Alltägliche Einrichtungen und Tätigkeiten können eine Brandgefahr darstellen, wenn Sicherheitsvorgaben nicht konsequent eingehalten werden. Umso wichtiger ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Feuer, Hitzequellen und technischen Anlagen – sowohl bei öffentlichen oder bewilligungspflichtigen Anlässen als auch im privaten Umfeld.

Feuerschutz umfasst nicht nur Gasgrills oder Kochstellen, sondern auch feste und mobile Feuerstellen, Fritteusen, Heizgeräte, Feuerwerk sowie elektrische und lüftungstechnische Anlagen. Bei unsachgemässem Betrieb, mangelhafter Wartung oder provisorischen Installationen können erhebliche Brandgefahren entstehen. Geräte sind bestimmungsgemäss zu verwenden, standsicher aufzustellen, ausreichend zu belüften und von brennbaren Materialien freizuhalten.

Im Hinblick auf die bevorstehende Grillsaison ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Offene Flammen und heisse Geräte bergen ein erhöhtes Risiko, insbesondere für Kinder, die stets vom Gefahrenbereich fernzuhalten sind. Während des Betriebs ist aufmerksam zu bleiben und auf mögliche Gefahrenquellen zu achten.

Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt bei der betreibenden Person oder Organisation. Diese hat für den einwandfreien Zustand der Geräte, die Einhaltung der Sicherheitsabstände sowie die Instruktion aller Beteiligten zu sorgen. Weiterführende Informationen, insbesondere zum Einsatz von Flüssiggas, sind unter www.arbeitskreis-lpg.ch verfügbar.

Neues Formular für Gelegenheitsanlässe

Auf der Homepage der Gemeinde Urnäsch steht das aktualisierte Formular „Meldung über das Betreiben eines Gelegenheitsanlasses“ zur Verfügung (Meldung Gelegenheitsanlass | Gemeinde Urnäsch). Dieses Formular ist ab sofort verbindlich und ersetzt alle bisherigen Versionen. Für die Meldung von Gelegenheitsanlässen ist ausschliesslich dieses Formular zu verwenden.

Das Formular ist auf der Website der Gemeinde Urnäsch abrufbar und vollständig sowie fristgerecht einzureichen, damit unter anderem die notwendigen Abklärungen zu Sicherheit und Feuerschutz rechtzeitig erfolgen können.