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Anpassung amtliches Publikationsorgan für Baugesuchsverfahren

Ab 1. Januar 2025 werden Baugesuchsverfahren nicht mehr in der Appenzeller-Zeitung publiziert.

Gemäss der bisherigen Praxis ist die Appenzeller-Zeitung offiziell als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Urnäsch bezeichnet. Zudem werden amtliche Bekanntmachungen auf der Homepage der Gemeinde Urnäsch unter der Rubrik «Amtliche Publikationen» und allgemeine Mitteilungen und Informationen unter der Rubrik «Neuigkeiten» aufgeschaltet. Wenn möglich werden amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen zudem ergänzend im Anschlagkasten in der Gemeindekanzlei publiziert.

Anpassung Publikationsorgan für Baugesuchsverfahren   

In Abweichung zur bisherigen Handhabung hat der Gemeinderat auf Gesuch der Baubewilligungskommission sowie der Baugesuchsverwaltung beschlossen, dass ab 1. Januar 2025 bei Baugesuchsverfahren die Appenzeller-Zeitung als amtliches Publikationsorgan entfällt. Für die öffentliche Auflage im Baugesuchsverfahren gilt somit ab 1. Januar 2025 das kantonale Amtsblatt und die Homepage als amtliche Publikationsorgane. Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass Informationen, die im öffentlichen Interesse sind, der Bevölkerung leicht zugänglich sind. In diesem Sinne hat der Gemeinderat daher beschlossen, dass ab 1. Januar 2025 neu auch alle bewilligten Baugesuchsverfahren in der Urnäscher Nochrichte sowie auf der Homepage zu publizieren sind.