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Bauabrechnungen
Genehmigung Bauabrechnung Sanierung Gerenstrasse mit Ersatz Werkleitungen
Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung für die Sanierung der Gerenstrasse mit Ersatz der Werkleitungen genehmigt.
Die Bauarbeiten starteten Anfang April 2024 und umfassten den Ersatz und die Neuverlegung von Wasser-, Schmutz- und Meteorwasserleitungen, EW-Leitungen sowie den anschliessenden Strassenbau. Zusätzlich wurden Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, ein Schneeablagerungsplatz sowie die Verlängerung des Gehwegs realisiert. Der Deckbelag konnte im Mai 2025 als letzte Etappe eingebaut werden.
Die Bauabrechnung weist für die Gemeinde Gesamtkosten von CHF 601’829.06 aus. Gegenüber dem bewilligten Kostenvoranschlag von CHF 560’000.00 resultiert eine Kostenüberschreitung von CHF 41’829.06 (+7.5 %), welche innerhalb der zulässigen Kostengenauigkeit von ±10% liegt. Die Mehrkosten sind insbesondere auf schwierige Baugrundverhältnisse sowie die Vergrösserung der Meteorwasserleitung auf 40 cm Durchmesser zurückzuführen. Diese Anpassung ermöglicht künftig eine bessere Entwässerung und bietet Reserven für mögliche spätere Überbauungen.
Die Finanzierung der Sanierung erfolgt anteilig über geleistete Ersatzabgaben der Flurgenossenschaft, die laufende Gemeinderechnung sowie einen Investitionskredit für den Ausbau der Strassenentwässerung. Der Investitionskredit von CHF 180’000 wurde aufgrund der genannten Mehrleistungen um CHF 29’540.85 überschritten; dabei handelt es sich um eine gebundene Ausgabe, über welche der Gemeinderat abschliessend entscheiden konnte. Die Investitionskosten in der Höhe von CHF 209’540.85 werden linear über 40 Jahre ab dem Rechnungsjahr 2026 abgeschrieben.
Der Gemeinderat zeigt sich mit dem Ergebnis der Sanierung sehr zufrieden. Die erneuerte Gerenstrasse erhöht die Verkehrssicherheit, verbessert den Hochwasserschutz und stellt eine nachhaltige Infrastruktur für die kommenden Jahrzehnte sicher. Die geplante Sanierung des Spielplatzes musste wegen anderweitigen Prioritäten auf das Jahr 2026 verschoben werden.
Genehmigung Bauabrechnung für Fussgängersicherheit beim Bahnhof Zürchersmühle
Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung für den Gemeindeanteil am Teilprojekt „Verbesserung der Sicherheit der Fussgänger“ im Rahmen der Sanierung des Bahnhofs Zürchersmühle genehmigt.
Im Zuge der umfassenden Sanierung des Bahnhofs Zürchersmühle, welche vollständig durch die Appenzeller Bahnen finanziert wurde, konnten auch Massnahmen zur Verbesserung der Fussgängersicherheit umgesetzt werden. Die Kosten für dieses Teilprojekt wurden zwischen den Appenzeller Bahnen, der Gemeinde und dem Kanton aufgeteilt, wobei der Gemeindeanteil zwei Drittel der Projektkosten betrug; davon übernahm der Kanton 20 Prozent.
Die Bauarbeiten wurden in den Jahren 2023 und 2024 ausgeführt. Neben baulichen Anpassungen wurde auch die Beleuchtung so angeordnet, dass bei einem späteren Bedarf ein Fussgängerstreifen problemlos ergänzt werden kann. Aufgrund der geringen Frequentierung wurde vorerst auf eine entsprechende Markierung verzichtet.
Die Bauabrechnung weist für die Gemeinde Kosten von CHF 144’931.25 inklusive Mehrwertsteuer aus. Gegenüber dem bewilligten Investitionskredit von CHF 153’000.00 resultiert damit ein Besserabschluss von CHF 8’068.75 beziehungsweise –5.2%. Die tieferen Kosten sind auf eine vereinfachte Ausführung der neuen Stützmauer infolge Abbruchs der bestehenden Treppe sowie den Verzicht auf den Bau einer neuen Treppe zurückzuführen.
Die Investitionskosten werden gemäss den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen ab dem Rechnungsjahr 2026 linear über 40 Jahre abgeschrieben.