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Beiträge für die Kinderbetreuung (SOVAR)

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Ab 1. Juni 2023 erhalten Eltern in Appenzell Ausserrhoden finanzielle Beiträge für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Eltern können ein Gesuch für Beiträge stellen, wenn ihre Kinder in einer Kita, einer Tagesfamilie oder einem schulergänzenden Angebot betreut werden. Die Beiträge decken einen Teil der Kosten der Eltern.
Die Höhe des Beitrags hängt vom Beschäftigungsgrad der Eltern und den finanziellen Verhältnissen ab. Für einen Beitrag müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, die im Kinderbetreuungsgesetz und der Verordnung festgelegt sind.
Gesuche um Beiträge können ab 1. Juni 2023 bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden eingereicht werden. Dafür steht ab 1. Juni 2023 ein Online-Portal und ein Gesuch in Papierform zur Verfügung. Damit Eltern für den Juni 2023 Beiträge erhalten, müssen sie das Gesuch bis spätestens Ende Juni 2023 bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden einreichen.
Auf www.sovar.ch/kibeg finden sich bereits heute weitere Informationen – auch ein Merkblatt für Eltern. Auf dem Merkblatt ist erklärt, welche Angaben der Eltern für ein Gesuch nötig sind. Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte auf oder 071 354 51 51.