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Eigentumsübertrag Altersheimliegenschaft Chräg

Mit der heutigen Unterzeichnung des Kaufvertrages ist die Altersheimliegenschaft Chräg endgültig in den Besitz von Urs Weidmann übertragen worden.

Der Gemeinderat sowie auch das Stimmvolk haben dem neuen Besitzer der Altersheimliegenschaft Chräg bereits im 2020 das volle Vertrauen ausgesprochen und dem Liegenschaftsverkauf mit 625 Ja- und 85 Nein-Stimmen deutlich zugestimmt. Gestützt auf den im 2020 abgeschlossenen Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages sowie der damals geleisteten Anzahlung von 100’000.00 Franken, sind seither umfangreiche Abklärungen im Zusammenhang mit der Realisierung von Projektideen seitens Käuferschaft vorgenommen worden. So hat Urs Weidmann einen Projektwettbewerb für eine Reha-Klinik mit drei renommierten Architekturbüros durchgeführt. Da die Altersheimliegenschaft in der Landwirtschaftszone liegt, haben mit verschiedenen kantonalen Stellen betreffend Realisierbarkeit der Neubaustudie umfangreiche Abklärungen durchgeführt werden müssen. Weiter konnte bei der kantonalen Bodenrechtskommission die Genehmigung für eine entsprechende Abparzellierungsbewilligung eingeholt werden. Mit der heutigen Unterzeichnung ist die Altersheimliegenschaft Chräg mit einer Grundstücksfläche von 3’912m2, mit der Option auf eine Erweiterung auf maximal 4’133m2, nun endgültig in den Besitz von Urs Weidmann übertragen worden. Der Gemeinderat ist zuversichtlich, dass Urs Weidmann auf der Chräg ein zukunftweisendes, für Urnäsch nachhaltiges Neubauprojekt realisieren wird im Gesundheits- oder allenfalls Wohnbereich und wünscht ihm zu deren Verwirklichung viel Erfolg. Bis dahin wird die Liegenschaft im bisherigen Rahmen durch die Gemeinde genutzt; durch das Beschäftigungsprogramm als Lagerraum und Arbeitsstätte, sowie die Feuerwehr und Polizei zu Übungs- und Ausbildungszwecken. Anstelle eines Mietzinses wird die Umgebung weiterhin durch das Beschäftigungsprogramm gepflegt. Das bestehende Mietverhältnis mit dem Betreiber der Sternwarte geht ebenfalls an die neue Eigentümerin über.

Auflösung Arbeitsgruppe

Mit dem erfolgreichen Abschluss und der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist die Aufgabe der Arbeitsgruppe Weiterverwendung Chräg erfüllt und kann nach rund 10jähriger Tätigkeit per sofort aufgelöst werden.