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Entlastung des Staatshaushalts: Gemeinderat Urnäsch fordert nachhaltige Lösungen statt Kostenverschiebungen.
Der Gemeinderat Urnäsch anerkennt den Handlungsbedarf des Kantons angesichts der angespannten Finanzlage. Die vorliegenden Entwürfe für Gesetz und Verordnung zur Entlastung des Staatshaushalts greifen aus Sicht des Gemeinderats jedoch zu kurz. Sie führen primär zu Kostenverschiebungen zu Lasten der Gemeinden – ohne strukturelle Entlastung des Gesamtsystems.
In Übereinstimmung mit der Gemeindepräsidienkonferenz (GPAR) hält der Gemeinderat fest, dass die Vorlage in der aktuellen Form nicht zielführend ist. Die Gemeinden tragen bereits heute erhebliche Mehrkosten in Bereichen wie Schule, Gesundheit und Soziales, ohne entsprechenden Handlungsspielraum. Der Gemeinderat bringt ergänzend folgende Kernpunkte ein:
- Datenschutz-Kontrollorgan: Der vorgeschlagene 50‑Prozent‑Kostenanteil der Gemeinden ist nicht sachgerecht. Die Tätigkeitsberichte zeigen, dass ein deutlich tieferer Anteil angemessen wäre.
- Aufwandentschädigung Steuern: Wenn Gemeinden künftig 1.8 % Aufwandentschädigung entrichten sollen, muss im Gegenzug auch der Kanton Leistungen der Gemeinden abgelten – etwa für die hoheitlichen Leistungen im Forstwesen oder für die Erhebung der Erbschaftssteuern.
- Kinderbetreuungszulage: Mit dem KibeG besteht seit 2023 eine kantonale Regelung. Der Artikel in der BVO ist überflüssig und zu streichen.
- Wanderwegwesen: Die Aufgaben der Vereinigung Appenzell A.Rh. Wanderwege sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Der Gemeinderat fordert den Kanton auf, gemeinsam mit den Gemeinden eine umfassende Aufgabenüberprüfung und Aufgabenentflechtung anzugehen. Nur so lassen sich strukturelle, nachhaltige und faire Lösungen für den Staatshaushalt erreichen.