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Entschädigungsreglement: Ergebnis Mitwirkungsverfahren und weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat Urnäsch hat das Entschädigungsreglement unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Volksdiskussion verabschiedet und dem fakultativen Referendum unterstellt.

Ergebnis Mitwirkungsverfahren

Vom Samstag, 17. Januar 2026 bis Montag, 16. Februar 2026 war die Bevölkerung eingeladen, zum Entwurf des Entschädigungsreglements Stellung zu nehmen. Innert Frist ist eine Eingabe eingegangen, eingereicht von der Partei Die Mitte Hinterland AR.

Die Eingabe beantragte eine alternative Formulierung von Art. 3 Abs. 1, welche eine flexiblere Festlegung des Beschäftigungsgrades und der Entschädigung des Gemeindepräsidiums ermöglichen würde.

Beurteilung Eingabe durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat hat den Vorschlag sorgfältig geprüft. Die beantragte Flexibilisierung erscheint auf den ersten Blick interessant, erweist sich jedoch im bestehenden System als nicht praktikabel:

  • Bereits heute mit neun Ratsmitgliedern liegt der effektive Arbeitsaufwand des Gemeindepräsidiums deutlich über dem formellen 40%-Pensum und beträgt mindestens 60 %.
  • Bei einer Reduktion des Gemeinderats auf sieben Mitglieder würde der Arbeitsaufwand weiter steigen. Ein tieferes oder variabel festzulegendes Pensum wäre organisatorisch kaum umsetzbar.
  • Änderungen der Anzahl Ratsmitglieder oder des Präsidiumspensums können nicht bei jedem personellen Wechsel neu diskutiert werden, da dies jeweils Anpassungen der Organisation und der Gemeindeordnung nach sich ziehen würde.
  • Auch ein 80%-Pensum deckt die realen Anforderungen – insbesondere den 7×24-Stunden-Bereitschaftsdienst – nicht vollständig ab.

Der Gemeinderat dankt der Partei für die Eingabe, weist den Vorschlag jedoch aus den genannten Gründen ab. Das Entschädigungsreglement wird unverändert verabschiedet.

Unterstellung unter das fakultative Referendum

Gestützt auf Art. 8 Abs. 1 lit. c der Gemeindeordnung wird das Entschädigungsreglement vom Samstag, 14. März 2026 bis Freitag, 27. März 2026 dem fakultativen Referendum unterstellt. Während dieser Frist können 30 stimmberechtigte Personen schriftlich verlangen, dass das Reglement der Urnenabstimmung unterbreitet wird.

Die Amtliche Publikation können Sie hier öffnen: Amtliche Publikation

 

Weiteres Vorgehen in zwei Schritten

  1. Genehmigung des Entschädigungsreglements

Unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist gilt das Reglement als genehmigt und wird per 1. Juni 2027 in Kraft gesetzt. Damit wird die seit über 13 Jahren gelebte Praxis formal bestätigt und rechtlich korrekt geregelt. Sofern das Referendum ergriffen und zustande kommen würde, müsste über das Entschädigungsreglement abgestimmt werden.

  1. Anpassung der Gemeindeordnung (Art. 15)

Nach erfolgter Genehmigung des Entschädigungsreglements wird das Stimmvolk an der Urne über die Reduktion des Gemeinderats von neun auf sieben Mitglieder entscheiden. Nur wenn diese Änderung angenommen wird, kann das Gemeindepräsidium ab Amtsjahr 2027/28 ein 80%-Pensum erhalten.