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Entwurf Finanzausgleichsgesetz ist verfassungswidrig
Der Gemeinderat Urnäsch ist grundsätzlich einverstanden mit dem Mechanismus des Gesetzesentwurfes. Die klare Trennung von Ressourcen- und Lastenausgleich wird begrüsst. Ebenso der Abbau der Fehlanreize, wodurch es den Gemeinden erlaubt wird, durch eigene Anstrengungen das Steuersubstrat zu erhöhen, ohne negative Auswirkungen auf die Finanzsausgleichszahlungen.
Das Ergebnis des vorliegenden Gesetzesentwurfes kann und darf – in Anbetracht deren Konsequenzen für Hundwil als grösster Verlierer – nicht akzeptiert werden. Der Entwurf ist verfassungswidrig und verfehlt die Hauptzielsetzung dieses Gesetzes, dass die Unterschiede der Steuerbelastung der Gemeinden zu verringern sind.
Geografisch-topografische Sonderlastenausgleich
Die Einführung eines geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs wird grundsätzlich unterstützt. Der Teilindikator «Höhe des Mittelpunktes der Siedlungsfläche» wird jedoch seinem Zweck, so wie er umgesetzt wird, nicht gerecht, dass auch die sich durch eine extreme Höhenbandbreite ergebenden Sonderlasten angemessen berücksichtigt werden (vgl. Hundwil mit Höhenbandbreite von 654 bis 2501 Meter über Meer). Der Teilindikator «Höhe» ist zu überprüfen hinsichtlich der Berücksichtigung der durchschnittlichen Höhenlage einer ganzen Gemeinde.
Empfehlungen der HSLU (Hochschule Luzern) sind zu berücksichtigen
Verurteilt wird die Abweichung der Parameter von den Empfehlungen der HSLU im vorliegenden Gesetzesentwurf. Dies vorallem darum, weil von der HSLU ein schlüssiger, moderner und zeitgemässer Entwurf erarbeitet wurde, der dem angestrebten Ziel, einem unter den Gemeinden ausgewogenen Verhältnis der Steuerbelastung, näher kommt, als der vorliegende Gesetzesentwurf des Regierungsrates. Was der Regierungsrat mit der – wie es scheint – willkürlichen Anpassung der Parameter bezweckt (Ausstattung reduziert auf 80 % (Empfehlung HSLU 85%); Abschöpfungsquote reduziert auf 27 % (Empfehlung HSLU 32.6%)), hinsichtlich der sich abzeichnenden dramatischen Auswirkungen – speziell auf die Gemeinde Hundwil – hat er nirgends begründet und ist entsprechend auch nicht nachvollziehbar. Die Reduktion der Abschöpfungsquote reduziert vor allem auch den Beitrag der Gemeinde Teufen. Die Auswirkungen dieses Gesetzesentwurfes auf die Gemeinde Hundwil sind verfassungswidrig und wiederstreben der Zielsetzung des Finanzausgleich. Der Gemeinderat Urnäsch beantragt, dass der Gesetzesentwurf gestützt auf die Modellberechnung der HSLU, Seite 51, Tabelle 16 und 17, finalisiert wird. Die ressourcenstarken Gemeinden Teufen, Speicher und Walzenhausen werden damit stärker belastet. Die kleinen ressourcenschwachen Gemeinden erfahren damit ebenfalls einen kleinen, aber verkraftbaren Rückgang der Ausgleichszahlungen, weil sie beim aktuellen System überdurchschnittlich profitiert haben.
Die Einführung des neuen Finanzausgleichs ist vorwärts zu treiben;
Der vorliegende Gesetzesentwurf soll zügig mit der Parametrisierung gemäss Vorschlag HSLU bereinigt und eingeführt werden. Das Ergebnis der Studie zu den Finanzflüssen zwischen Kanton und Gemeinden interessiert, soll aber nicht abgewartet werden. Da es sich beim Finanzausgleich nicht um ein isoliertes Gesetz handelt, sondern ein Bestandteil von Abhängigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden ist, ist eine Justierung vorzunehmen, sobald die sachliche Analyse zu den Finanzflüssen vorliegt. Erst diese anschliessende Würdigung der Justierung des Finanzausgleichs führt zu einem legitimierten Finanzausgleichgesetz.
Zielkonflikt mit Regierungsprogramm; Der neue Finanzausgleich muss vereinbar sein mit dem Regierungsprogramm. Das Regierungsprogramm 2020 – 2023 fordert u. a. den Kanton Appenzell A.Rh. als Wohnkanton. Dazu gehören nebst der Verfügbarkeit von attraktiven Wohnobjekten auch günstige finanzielle Rahmenbedingungen resp eine angemessene Steuerbelastung. Mit den vorliegenden Finanzausgleich wird dieser Zielsetzung kaum Rechnung getragen, bzw. insbesondere in der Gemeinde Hundwil gar verunmöglicht und damit sind Zielkonflikte mit dem Regierungsprogramm vorprogrammiert.
Der Regierungsrat wird ersucht die Missstände im Gesetzesentwurf zu beseitigen und im Sinne der Erwägungen folgende Haupt-Anliegen bei der Gestaltung des neuen Finanzausgleichs zu berücksichtigen:
- Der Gesetzesentwurf ist gestützt auf die Modellberechnung der HSLU, Seite 51, Tabelle 16 und 17, zu finalisieren;
- Der Teilindikator «Höhe» ist zu überprüfen hinsichtlich der Berücksichtigung der durchschnittlichen (statistisch über die gesamte Gemeindefläche ermittelten) Höhenlage einer ganzen Gemeinde.
- Der neue Finanzausgleich ist zeitnah – unter Berücksichtigung unserer Stellungnahme sowie weiterer Rückmeldungen – zu bereinigen und einzuführen. Eine Justierung und damit Legitimierung des Finanzausgleichs hat nach Vorliegen der sachlichen Analyse der Finanzströme zu erfolgen.
- Der neue Finanzausgleich muss vereinbar sein mit dem Regierungsprogramm.
Die Regierung wird ersucht, mit den Gemeinden zusammen eine gute Lösung zu suchen, die für alle Beteiligten stimmt und allen Gemeinden eine lebensfähige Existenz ermöglicht. In diesem Sinne ist es unser solidarisches Anliegen, dass im Sinne unseres Antrages die bekannten Missstände beseitigt werden, damit es eine bessere Lösung gibt, speziell für die Gemeinde Hundwil. Wir erwarten eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, denn wir brauchen einander!