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Gesetz über die Ombudsstelle (OmbG); Vernehmlassung

Der Gemeinderat nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf über die Ombudsstelle.

Der Gemeinderat unterstützt die Schaffung einer kantonalen Ombudsstelle grundsätzlich. Eine unabhän-gige, niederschwellige Anlaufstelle kann dazu beitragen, Anliegen frühzeitig zu klären, Konflikte zu ent-schärfen und das Vertrauen in die Verwaltung zu stärken. Aufgrund bestehender Unsicherheiten bezüg-lich Fallzahlen, Personalbedarf und Infrastruktur spricht sich das Büro jedoch für eine Einführung mit Augenmass aus.

In seiner Stellungnahme fordert das Büro Gemeinderat insbesondere:

  • Begriffliche Präzision: Der Begriff „Hilfe“ soll durch „Unterstützung“ ersetzt werden, um die neutrale und beratende Rolle der Ombudsstelle klarer zu definieren.
  • Klare Zuständigkeiten: Die Ombudsstelle darf keine Rechtsmittelinstanz sein und muss missbräuch-liche Eingaben zurückweisen können.
  • Sorgfältige Informationsbeschaffung: Akteneinsicht soll nur bei klar begründeten Anfragen erfolgen; der Datenschutz ist strikt zu gewährleisten.
  • Hohe Anforderungen an die Ombudsperson: Neutralität, Fachkompetenz und Unabhängigkeit sind zentral; Aufsicht und Evaluation sollen gesetzlich geregelt sein.
  • Finanzierung: Die hälftige Kostenbeteiligung der Gemeinden wird als sachgerecht beurteilt.

Unter der Voraussetzung klarer gesetzlicher Leitplanken und wirksamer Schutzmechanismen unterstützt der Gemeinderat den vorliegenden Gesetzesentwurf. Damit die Kosten im Rahmen bleiben, ist es ihm aber ein ausdrückliches Anliegen, die Einführung bescheiden, mit Augenmass anzugehen und sich Optionen für eine spätere Anpassung offen zu halten.

 

Die Vernehmlassungsunterlagen stehen auf www.ar.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.