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Grundwasserschutzareal um die Quellfassung Gerstenrüti, Urnäsch
Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die provisorische Grundwasserschutzzone im Gebiet Gerstenrüti durch ein Grundwasserschutzareal abgelöst wird.
Die öffentliche Auflage des Grundwasserschutzareals um die Quellfassung Gerstenrüti erfolgt vom 4. Februar bis 6. März 2023 und richtet sich nach den Bestimmungen der Art. 71 Abs. 3 des kantonalen Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes (UGsG; bGS 814.0).
Auflageort: Gemeindekanzlei Urnäsch, EG, Dorfplatz 1, 9107 Urnäsch
Auflage-/Einsprachefrist: 4. Februar bis 13. März 2023
Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen beim Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, mit bestimmten Begehren und begründet eingereicht werden. Die Unterlagen können auf den Gemeindekanzlei Urnäsch, während der Auflagefrist eingesehen werden (Büroöffnungszeiten).