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Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung den vom Regierungsrat genehmigten revidierten Gemeinderichtplan sowie revidierten Richtplan Fuss- und Wanderwege per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt.
Nach der Genehmigung des revidierten Gemeinderichtplans sowie des revidierten Richtplans Fuss- und Wanderwege am 10. Dezember 2024 durch den Regierungsrat, hat der Gemeinderat beide Instrumente an der Januar-Sitzung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt.
Behördenverbindlich
Somit ist eine wichtige Etappe geschafft. Die in einem ersten Schritt erarbeiteten behördenverbindlichen Grundlagen liegen vor, um gestützt darauf, in einem zweiten Schritt, die Revision von Zonenplan und Baureglement vorwärtszutreiben.
Grundeigentümerverbindlich
Für Grundeigentümer werden erst die überarbeiteten und durch das Stimmvolk genehmigten Instrumente – Zonenplan und Baureglement – verbindlich sein. Die Bevölkerung wird laufend über das Revisionsverfahren informiert. Ziel ist, die beiden Instrumente im Jahr 2026 dem Volk vorzulegen.
Instrumente einsehbar
Die beiden in Kraft gesetzten revidierten Instrumente – der Gemeinderichtplan sowie der Richtplan Fuss- und Wanderwege – können auf der Gemeindehomepage unter nachfolgendem Link eingesehen werden: urnaesch.ch/aktuelles/amtliche-publikationen; Auskünfte erteilen die Mitglieder der Ortsplanungskommission, Gemeindepräsident Peter Kürsteiner sowie Martin Gloor.