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Kostenaufteilung Totalsanierung Schulhaus und Feuerwehrdepot Mettlen

Der Gemeinderat Urnäsch hat sich gestützt auf den Entscheid des Regierungsrates vom 16. Dezember 2025 mit der Kostenaufteilung der geplanten Sanierung des Schulhauses und Feuerwehrdepots Mettlen befasst.

Dabei wurden die im Projekt enthaltenen gebundenen und nicht gebundenen Ausgaben transparent und nachvollziehbar voneinander getrennt. Das Ergebnis der Überprüfung zeigt, dass nicht gebundene Ausgaben in der Höhe von rund CHF 217’000.00 ausgewiesen werden. Diese betreffen klar abgegrenzte Projektbestandteile und liegen gemäss geltenden Finanzkompetenzen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates.

Die übrigen Sanierungskosten in der Höhe von CHF 6’253’000.– gelten als gebundene Ausgaben und verbleiben ebenfalls in der Finanzkompetenz des Gemeinderates.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Vorgehensweise die Vorgaben des Regierungsrates korrekt umgesetzt zu haben.