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Öffentliche Auflage – Aufhebung Blaue Zone
Entwidmung und Aufhebung Blaue Zone
im Bereich der Parzellen Nr. 86 / Feldstrasse 1
Auf Gesuch der Grundeigentümer hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 05. Februar 2025 folgende Beschlüsse erlassen:
- A) Gestützt auf Art. 8 Strassenreglement Gemeinde Urnäsch: Entwidmung des Strassenstücks auf der Parzelle Nr. 86, Feldstrasse 1: Teilstück der Str.-Nr. 101 Feldstrasse, Typ ES-ZS, mit einer Länge von 55 m.
Infolge Verkaufs der Liegenschaft an die Krone Immobilen AG Urnäsch, soll das Strassenstück zukünftig anderweitig genutzt werden.
- B) Mit Zustimmung der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Strassengesetzes (StrG) i.V. m. Art. 10 Abs. 1 Strassenverordnung (StrV) und Art. 107 Signalisationsverordnung (SSV), folgende Verkehrsanordnung:
Aufhebung der Blauen-Zone auf der Parzelle Nr. 86, Feldstrasse 1:
– Aufhebung Signal Nr. 4.18 (Parkieren mit Parkscheibe)
– Aufhebung von drei Parkfeldmarkierungen: blau
Auflagefrist: 30 Tage, vom 14. Februar 2025 bis 17. März 2025
Gegen die Entwidmung und die Aufhebung der Blauen-Zone kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat Urnäsch, Dorfplatz 1, 9107 Urnäsch, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten.
Situation Aufhebung 3 Blaue-Zonen-Parkplätze auf der Parzelle Nr. 86
Situation Entwidmung Teilstück Str.-Nr. 101 im Bereich Parzelle Nr. 86