Schweizer Dorf des Jahres 2022
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Öffentliche Auflage Aufhebung Quartierplan Widen Nord

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 46 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; BauG), die Aufhebung des Quartierplans Widen Nord zu Handen der öffentlichen Auflage vom 28. Januar 2023 bis 27. Februar 2023 verabschiedet.

Mit der Aufhebung des nicht mehr zeitgemässen Quartierplans aus dem Jahre 1986 soll eine qualitätsvolle Überbauung des gesamten Baugebiets Widen Nord ermöglicht werden, gestützt auf die geltenden Bestimmungen der Regelbauvorschriften und des Baureglements.

Plan und Bericht zur Aufhebung des Quartierplans Widen Nord liegen während 30 Tagen, d.h. 28. Januar 2023 bis 27. Februar 2023 im Sitzungszimmer EG der Gemeindekanzlei Urnäsch während den Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Auflagegegenstand ist auch auf www.urnaesch.ch unter amtliche Publikationen  einsehbar und/oder downloadbar.

Allfällige Einsprachen gegen die Aufhebung des Quartierplans Widen Nord sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Gemeindekanzlei, Dorfplatz 1, 9107 Urnäsch, zuhanden des Gemeinderates, einzureichen.

 

Zur Einsprache ist legitimiert, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann (vgl. Art. 111 Baugesetz). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten.

 

9107 Urnäsch, 27. Januar 2023

 

Gemeinderat Urnäsch