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Öffentliche Planauflage; Ortsplanungsrevision

In Anwendung von Art. 46 des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; BauG) hat der Gemeinderat zuhanden des Planauflageverfahrens verabschiedet:

  • Teilrevision Baureglement
  • Zonenplan
  • Zonenplan Gefahren
  • Waldfeststellung im Gebiet Bindli (Auflage durch den Kanton)

Diese Planunterlagen liegen von 28. August 2026 bis am 28. September 2026 d.h. während 30 Tagen öffentlich auf.
Alle Unterlagen der Ortsplanungsrevision können in der vorerwähnten Zeit während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei Urnäsch, Schalter Front-Office im EG, eingesehen werden. Zudem sind sämtliche Unterlagen auf der Website der Gemeinde Urnäsch unter  www.urnaesch.ch / amtliche Publikationen einzusehen.
Dem Rechtsmittelverfahren unterstehen einzig die obgenannten Unterlagen (Zonenpläne, Teilrevision Baureglement, Waldfeststellung).

Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet beim Gemeinderat Urnäsch, Dorfplatz 1, 9107 Urnäsch, eingereicht werden. Die Legitimation zur Einsprache richtet sich nach Art. 111 BauG (bGS 721.1).

Alle übrigen Unterlagen unterstehen nicht dem Rechtsmittelverfahren (keine Einsprachemöglichkeit).
Dazu zählen:

  • Zonenplan mit Darstellung der Änderungen
  • Planungsbericht (inkl. aller Beilagen)
  • Erschliessungsprogramm

9107 Urnäsch, 28. August 2026
Gemeinderat Urnäsch