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Ortsplanungsrevision; Einladung zur öffentliche Orientierungsversammlung vom 15. März 2023

Der Gemeinderat hat am 14. Dezember 2022 die überarbeiteten Planungsinstrumente zur laufenden Ortsplanungsrevision – Gemeinderichtplan, Baureglement, Zonenplan – zuhanden der kantonalen Vorprüfung sowie der Öffentlichkeitsarbeit freigegeben. An der öffentlichen Orientierungsversammlung vom 15. März 2023 erhält die Bevölkerung über die laufende Ortsplanungsrevision Informationen aus erster Hand.

Im Jahr 2013 hat das Schweizer Stimmvolk sowie auch die Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden, dem revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz klar zugestimmt. In der Folge wurde der Kantonale Richtplan überarbeitete und am 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gemeinden sind nun in der Pflicht, die Richtpläne bis spätestens Anfang 2024 an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die wichtigste Neuerung des neuen Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Richtplans sind, dass durch die Forderung der Entwicklung nach Innen, der Zersiedelung Einhalt geboten werden soll. Dazu müssen zu grosse Bauzonen verkleinert sowie brache und ungenutzte Flächen im Bestand besser genutzt werden und gleichzeitig die Siedlungsqualität mit nutzbaren Freiräumen verbessert werden. Der vorliegende Gemeinderichtplan richtet sich nach diesen Zielen und Grundsätzen der Raumplanung. Schwerpunkte sind die Erarbeitung und Umsetzung einer Innenentwicklungsstrategie sowie die Mobilisierung von unbebautem Bauland. Im erarbeiteten Gemeinderichtplan sind die raumrelevanten Grundlagen für unseren Lebensraum für die nächsten 15-25 Jahre zusammengestellt und strategische Leitplanken gesetzt.

Verdichtungspotenzial aufzeigen

Ziel des neuen Richtplanes ist vor allem der haushälterische Umgang mit dem noch zur Verfügung stehenden Bauland aufzuzeigen. Das angestrebte Wachstum im Kanton und in den Gemeinden sollte weitgehend in der bestehenden Bauzone aufgefangen werden, um die Landschaft zu schonen. Allgemein gilt es, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und vorhandene Potenziale für die Verdichtung zu nutzen. Die Gemeinden legen fest, wo und in welchem Umfang die Siedlung erhalten, aufgewertet, entwickelt oder erneuert werden soll.

Gemeinderichtplan und Nutzungsplanung

Der kommunale Richtplan umfasst nebst Leitbild und Innenentwicklungsstrategie, die Richtplankarte und den Richtplantext sowie das Erschliessungsprogramm. Für die Bevölkerung ist der Richtplan eine Orientierungshilfe, um zu erkennen, welche langfristigen Ziele in der räumlichen Entwicklung unseres Lebensraums verfolgt werden. Dem Gemeinderat, den verschiedenen Kommissionen und den Verwaltungsstellen dient er als Führungsinstrument und Entscheidungsgrundlage. Der Gemeinderichtplan ist behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich. Parallel dazu, erfolgt auf Grundlage des Gemeinderichtplans die Überarbeitung der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung. Das Baureglement von 2010 wird aufgrund einer Harmonisierung mit der Gemeinde Hundwil einer Totalrevision unterzogen. Beim Zonenplan von 2010 wird aufgrund des Anpassungsbedarfes eine Teilrevision genügen.

Bevölkerungsentwicklung als Grundlage

Gemäss kantonalem Richtplan wird die Gemeinde Urnäsch als «mittlere Gemeinde mit Zentrumsfunktion» bezeichnet. Mittlere Gemeinden mit Zentrumsfunktion weisen zwischen 1‘500 bis 4’000 Einwohner auf und verfügen über ein Grundversorgungsangebot an Gütern des täglichen Bedarfs. Zudem weisen sie eine gute ÖV-Anbindung und eine Zentrumsfunktion auf. Urnäsch wird vor allem im Tourismusbereich eine höhere Bedeutung attestiert.

Eine wichtige Vorgabe für die Nutzungsplanung ist die vom Kanton geregelte «kommunale Bauzonendimensionierung». Die Bauzonen dürfen nur so gross sein, wie der geschätzte Bedarf der nächsten 15 Jahre ist. Für die Dimensionierung der Bauzonen sind die Wachstumsvorgaben aus dem kantonalen Richtplan massgebend. Gemäss diesen sind die Bauzonen der Gemeinde Urnäsch auf ein Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum von jeweils 0.36 % pro Jahr auszurichten. Dies bedeutet ein jährlicher Bevölkerungszuwachs von etwa acht Personen. Urnäsch hat aufgrund der vorhandenen Bauzonenreserven und der Innenentwicklungspotenziale noch genügend Bauzonen für die kommenden Jahre. Folglich sind in der aktuellen Revision der Nutzungsplanung keine Neueinzonungen möglich. Vielmehr liegt der Fokus in der aktuellen Ortsplanungsrevision auf der Aktivierung der verbleibenden Bauzonenreserven und auf einer Optimierung der bestehenden Zonenanordnung. Mögliche längerfristige Entwicklungsoptionen werden im Gemeinderichtplan bezeichnet.

Mitwirkung der betroffenen Grundeigentümer sowie der Bevölkerung

Die betroffenen Grundeigentümer sowie die Bevölkerung sind eingeladen, wie folgt an der Ortsplanungsrevision mitzuwirken. Am Mittwoch, 15. März 2023, 20.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Au eine öffentliche Orientierungsversammlung statt. Anschliessend, vom 17. März bis am 16. Mai 2023 wird zur Ortsplanungsrevision eine Volksdiskussion durchgeführt und die Bevölkerung erhält während acht Wochen die Möglichkeit, Anliegen einzureichen. Zudem wird am Samstag, 25. März 2023 eine Fragestunde auf der Gemeindekanzlei durchgeführt.

Detaillierte Unterlagen zur Revision Ortsplanung und Revision Baureglement können ab dem 17. März 2023 auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden, unter www.urnaesch.ch / Amtliche Publikationen / Volksdiskussion zur Revision der Ortsplanung.