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Ortsplanungsrevision

Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Planungsinstrumente zur laufenden Ortsplanungsrevision – Gemeinderichtplan, Baureglement, Zonenplan – zuhanden der kantonalen Vorprüfung sowie der Öffentlichkeitsarbeit freigegeben.

Im Jahr 2013 hat das Schweizer Stimmvolk sowie auch die Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden, dem revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz klar zugestimmt. In der Folge wurde der Kantonale Richtplan überarbeitete und am 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gemeinden sind nun in der Pflicht, die Richtpläne sowie die Zonenplanungsinstrumente bis spätestens Ende 2023 an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die wichtigste Neuerung des neuen Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Richtplans sind, dass durch die Forderung der Entwicklung nach Innen, der Zersiedelung Einhalt geboten werden soll. Dazu müssen zu grosse Bauzonen verkleinert sowie brache und ungenutzte Flächen im Bestand besser genutzt werden und gleichzeitig die Siedlungsqualität mit nutzbaren Freiräumen verbessert werden. Der vorliegende Gemeinderichtplan richtet sich nach diesen Zielen und Grundsätzen der Raumplanung. Schwerpunkte sind die Erarbeitung und Umsetzung einer Innenentwicklungsstrategie sowie die Erhältlichkeit von Bauland. Der Gemeinderat hat den überarbeiteten Gemeinderichtplan samt Innenentwicklungstrategie für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Im erarbeiteten Gemeinderichtplan sind die raumrelevanten Grundlagen für unseren Lebensraum für die nächsten 15 Jahre zusammengestellt und strategische Leitplanken gesetzt.

Verdichtungspotenzial aufzeigen

Ziel des neuen Richtplanes ist vor allem der haushälterische Umgang mit dem noch zur Verfügung stehenden Bauland. Das angestrebte Wachstum im Kanton und in den Gemeinden sollte weitgehend in der bestehenden Bauzone aufgefangen werden, um die Landschaft zu schonen. Allgemein gilt es, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und vorhandene Potenziale für die Verdichtung zu nutzen. Die Gemeinden legen fest, wo und in welchem Umfang die Siedlung erhalten, aufgewertet, entwickelt oder erneuert werden soll.

Gemeinderichtplan und Nutzungsplanung

Der kommunale Richtplan umfasst nebst Leitbild und Innenentwicklungsstrategie, die Richtplankarte und den Richtplantext sowie das Erschliessungsprogramm. Für die Bevölkerung ist der Richtplan eine Orientierungshilfe, um zu erkennen, welche langfristigen Ziele in der räumlichen Entwicklung unseres Lebensraums verfolgt werden. Dem Gemeinderat, den verschiedenen Kommissionen und den Verwaltungsstellen dient er als Führungsinstrument und Entscheidungsgrundlage. Der Gemeinderichtplan ist behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich. Parallel dazu, erfolgt auf Grundlage des Gemeinderichtplans die Überarbeitung der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung. Das Baureglement von 2010 wird aufgrund einer Harmonisierung mit der Gemeinde Hundwil einer Totalrevision unterzogen. Beim Zonenplan von 2010 wird je nach Umfang des Anpassungsbedarfes möglicherweise eine Teilrevision genügen. Grundeigentümer die von Anpassungen aufgrund neuer Anforderungen und Bedürfnisse betroffen sind, werden in den nächsten Wochen von der Ortsplanungskommission kontaktiert und zu einem Gespräch eingeladen.

Bevölkerungsentwicklung als Grundlage

Gemäss kantonalem Richtplan wird die Gemeinde Urnäsch als «mittlere Gemeinde mit Zentrumsfunktion» bezeichnet. Mittlere Gemeinden mit Zentrumsfunktion weisen zwischen 1‘500 bis 4’000 Einwohner auf und verfügen über ein Grundversorgungsangebot an Gütern des täglichen Bedarfs. Zudem weisen sie eine gute ÖV-Anbindung und eine Zentrumsfunktion auf. Urnäsch wird vor allem im Tourismusbereich eine höhere Bedeutung attestiert. Um die vorn Bund abgestützten kantonalen Bevölkerungsziele zu erreichen, sind die mittleren Gemeinden wie Urnäsch, mit Zentrumsfunktion, angehalten, ein jährliches Bevölkerungswachstum von 0.36% anstelle von 0.54% und ein Beschäftigtenwachstum von 0.36% anstelle von 0.42% pro Jahr bis ins Jahr 2040 gegenüber den grösseren Gemeinden (wie Herisau, Teufen, Heiden und Speicher) zu erreichen. Dies bedeutet ein jährlicher Bevölkerungszuwachs von acht Personen. Eine wichtige Randbedingung für die kommende Nutzungsplanung ist die vom Kanton geregelte «kommunale Bauzonendimensionierung». Die Bauzonen dürfen nur so gross sein, wie der geschätzte Bedarf der nächsten 15 Jahre ist. Urnäsch hat mit dem vom Kanton geregelten Bevölkerungswachstum für die Bauzonengrösse von 0.36% pro Jahr noch genügend Bauzone für die kommenden Jahre. Unbebaute Bauzonen gilt es zu aktivieren, da diese das grundsätzliche Entwicklungspotenzial darstellen.

Mitwirkung der betroffenen Grundeigentümer sowie der Bevölkerung

Die betroffenen Grundeigentümer sowie die Bevölkerung sind eingeladen, wie folgt an der Ortsplanungsrevision mitzuwirken. Am Mittwoch, 15. März 2023 findet eine öffentliche Orientierungsversammlung statt. Anschliessend, vom 17. März bis am 12. Mai 2023 wird zur Ortsplanungsrevision eine Volksdiskussion durchgeführt und die Bevölkerung erhält während acht Wochen die Möglichkeit, Anliegen einzureichen. Zudem wird am Samstag, 25. März 2023 eine Fragestunde auf der Gemeindekanzlei durchgeführt.