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Die Urnäscher Stimmbevölkerung hat mit dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am 20. Sep-tember 2024 dem revidierten Abfallreglement zugestimmt. Der Regierungsrat hat das revidierten Ab-fallreglement am 29. Oktober 2024 genehmigt. Gestützt darauf hat der Gemeinderat beschlossen, das revidierte Abfallreglement per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Das Reglement ist unter www.urnaesch.ch/Verwaltung/Reglemente abrufbar oder kann am Schalter des Einwohneramtes bezogen werden.
Mit der Teilrevision des Abfallreglements aus dem Jahre 2015 werden nebst diversen redaktionellen Änderungen sowie Anpassungen an die übergeordnete Gesetzgebung, schwerpunktmässig die erforderlichen gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zur Einführung und Benutzung von Unterflur- und Halbunterflurbehältern erlassen. Zudem wird eine Gebühren-Bandbreite für die Entsorgungsgebühren festgelegt.