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Revision Gebührentarif Baubewilligungswesen
Die Gemeinderäte Hundwil und Urnäsch haben den revidierten, harmonisierten Gebührentarif im Baubewilligungswesen genehmigt und setzen ihn per 1. April 2025 in Kraft.
Mit Unterzeichnung des Vertrags über die Führung der gemeinsamen Baugesuchsverwaltung Hundwil und Urnäsch, mit Gültigkeit ab 1. Januar 2025, und damit Fortsetzung der bewährten 12-jährigen Zusammenarbeit, ist die Harmonisierung des Gebührentarifs abgesprochen worden. Der aktuell verwendete Gebührentarif im Baubewilligungswesen der Gemeinde Urnäsch wurde am 14. Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Seither sind sowohl die personellen Kosten als auch die Komplexität der Baubewilligungsverfahren aufgrund gesetzlicher Anpassungen gestiegen. Trotzdem sind die bisherigen Tarife – gestützt auf das kantonale Gesetz über die Gebühren der Gemeinden – im revidierten, harmonisierten Gebührentarif nur punktuell minimal angepasst worden. Für bewilligungspflichtige Solaranlagen wird weiterhin eine Gebührenreduktion von 50 Prozent gewährt. Der harmonisierte Gebührentarif der Gemeinden Hundwil und Urnäsch ist einsehbar auf der Gemeinde-Homepage im Onlineschalter unter der Rubrik Baugesuchs-/Liegenschaftsverwaltung.