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Revision Ortsplanung; Änderung Zonenplan Dorfkern Ost, 2. Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 6. Mai 2026, für die geplanten Umzonungen betreffend das Gebiet «Arealentwicklung Dorfkern Ost» – für die Bereiche Bahnhofareal und Hotel Krone – ein zweites Mitwirkungsverfahren beschlossen.
Gestützt auf Art. 6 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; BauG; bGS 721.1) sowie Art. 4 des kommunalen Baureglements möchte der Gemeinderat die Bevölkerung zum Mitwirkungsprozess einladen, um offene Fragen zu klären und eine breit abgestützte Interessenabwägung zu ermöglichen.
Ort der Planauflage:
Die Planungsinstrumente (Zonenplan und Bericht) sind ab dem 12. Juni 2026 in der Gemeindekanzlei beim Empfang während den Schalteröffnungszeiten einsehbar oder digital auf der Gemeinde-Homepage, unter www.urnaesch.ch / Amtliche Publikationen / Volksdiskussion zur Revision der Ortsplanung / Änderung
Zonenplan Dorfkern Ost.
Mitwirkungsmöglichkeit:
Stellungnahmen und Anregungen sind schriftlich einzureichen per Mail an oder per Post an Gemeindepräsident Urnäsch, Dorfplatz 1, 9107
Urnäsch.
Rechtliche Hinweise:
Die Mitwirkungsfrist beginnt am 12. Juni 2026 und dauert bis am 29. Juni 2026. Die eingereichten Eingaben werden im Anschluss gesamthaft oder einzeln beantwortet.
Weiteres Vorgehen:
Nach dem Mitwirkungsverfahren werden die Planungsinstrumente parallel mit der Beantwortung der Mitwirkungseingaben überprüft und wo notwendig und möglich angepasst. Das übergeordnete Recht wird dabei auch im Rahmen der Gesamtinteressenabwägung gewahrt bleiben. Nach der Überarbeitung und Verabschiedung der Planungsinstrumente durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage der revidierten Zonenplaninstrumente – unter Berücksichtigung der Änderungen des 2. Mitwirkungsverfahrens
Änderung Zonenplan Dorfkern Ost – welche mit einem Rechtsmittel versehen werden. Nach der Behandlung von allfälligen Einsprachen werden die revidierten Zonenplaninstrumente vom Gemeinderat erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt.
Frist: Mitwirkungsverfahren während 15 Tagen, vom 12. bis 29. Juni 2026
Ablauf der Frist: 29. Juni 2026
Kontaktstelle:
Gemeinde Urnäsch – Gemeindepräsident
Dorfplatz 1
9107 Urnäsch