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Rechtssicherheit hergestellt – Projektstart und Erteilen der Ausgabenbewilligung

Der Gemeinderat Urnäsch informiert die Stimmbevölkerung hiermit, dass die Publikation vom 10. Februar 2026 zur Aufteilung der gebundenen und nicht gebundenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Stimmrechtsbeschwerde zur Totalsanierung des Schulhauses und Feuerwehrdepots Mettlen unangefochten geblieben ist. Innerhalb der gesetzlichen Frist wurde keine weitere Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Damit besteht nun Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen.

Aufgrund des Beschwerdeverfahrens verzögert sich der Projektstart um rund vier Monate. Die eingesetzte achtköpfige Baukommission hat ihre Arbeit inzwischen wieder aufgenommen und führt die Planung gemäss Projektauftrag weiter.

Der Gemeinderat hat die Ausgabenbewilligungen für die Sanierung erteilt. Diese umfassen: CHF 217’000.00 für neue Ausgaben (Feuerwehr-Anbau sowie Ausbau des Estrichs zu Schulraum) sowie CHF 6’253’000.00 als gebundene Ausgaben für die Totalsanierung des Schulhauses und Feuerwehrdepots Mettlen.

Damit liegt der Realisierung der im Investitionsplan 2026–2028 vorgesehenen Gesamtsanierung im Um-fang von 6.47 Mio. Franken nichts mehr entgegen.

Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für die bisher geleistete Arbeit und die Geduld während des Verfahrens. Die Bevölkerung wird weiterhin transparent über den Projektfortschritt informiert.