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Stimmrechtsbeschwerde zur Totalsanierung Schulhaus und Feuerwehrdepot Mettlen – aktueller Stand

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Im Zusammenhang mit der geplanten Totalsanierung des Schulhauses und des Feuerwehrdepots Mettlen ist beim Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Stimmrechtsbeschwerde eingegangen.

Der Gemeinderat Urnäsch ist bei der Projektierung davon ausgegangen, dass es sich bei der vorgesehenen Sanierung um gebundene Ausgaben handelt. Entsprechend wurde das Projekt bisher ohne separate Volksabstimmung weiterverfolgt.

Mit Entscheid vom 16. Dezember 2025 hat der Regierungsrat die Stimmrechtsbeschwerde teilweise gutgeheissen. Die Gemeinde Urnäsch wurde angewiesen, die im Projekt enthaltenen gebundenen und neuen Ausgaben voneinander zu trennen und allfällige neue Ausgaben dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Zudem ist der entsprechende Voranschlagskredit bis zum Abschluss dieses Verfahrens mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Der Gemeinderat kommt diesem Auftrag nach. Derzeit werden die Kostenpositionen durch die beauftragten Fachstellen überprüft und die gebundenen sowie allfälligen neuen Ausgaben detailliert ausgewiesen. Eine abschliessende Beurteilung ist erst nach Vorliegen der Kostenanalyse möglich.

Über die weiteren Schritte und die Ergebnisse dieser Abklärungen wird der Gemeinderat die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informieren.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Jede Ausgabe setzt eine Rechtsgrundlage, einen Voranschlagskredit und eine Ausgabenbewilligung des zuständigen Organs voraus. Dafür massgebend ist die Gemeindeordnung, Art. 7, 8 und 16. Die daraus abgeleiteten Finanzkompetenzen sind:

Neue, einmalige Ausgaben oder Einnahmereduktionen

Gemeinderat abschliessend                            bis 15%                          CHF                     237’806

fakultatives Referendum                                   15%                                 CHF                     237’807

                                                                               bis 30%                          CHF                     475’611

obligatorisches Referendum                            über 30%                        CHF                     475’612