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Teilrevision Abfallreglement – fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat das teilrevidierte Abfallreglement unter Berücksichtigung der Eingaben aus der Vorprüfung sowie der Volksdiskussion in der zweiten Lesung genehmigt und vom Samstag, 07. September 2024 bis Freitag, 20. September 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Mit der Teilrevision des Abfallreglements aus dem Jahre 2015 werden nebst diversen redaktionellen Änderungen sowie Anpassungen an die übergeordnete Gesetzgebung, schwerpunktmässig die erforderlichen gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zur Einführung und Benutzung von Unterflur- und Halbunterflurbehältern erlassen. Zudem wird eine Gebühren-Bandbreite für die Entsorgungsgebühren festgelegt.
Berücksichtigung der Eingaben
Nach der ersten Lesung hat der Gemeinderat den Entwurf des teilrevidierten Abfallreglements dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Weiter wurde der Bevölkerung sowie interessierten Kreisen im Rahmen der Volksdiskussion vom 23. Februar bis 22. April 2024 die Möglichkeit gegeben, sich zur Teilrevision vernehmen zu lassen. Sämtliche Empfehlungen des Kantons sowie mehrheitlich auch die beiden Eingaben aus der Bevölkerung haben in der Teilrevision des Abfallreglements berücksichtigt werden können. Folgende Hauptanliegen aus der Volksdiskussion sind wie folgt in die Teilrevision eingeflossen: Artikel 5 Abs. 1bis Pflichten der Abfallinhaberinnen und -inhaber: Das Einzugsgebiet in stärker besiedelten Gebieten wird so definiert, dass die zumutbare zurückzulegende Gehdistanz zu einem Unterflur-/Halbunterflurbehälter in der Regel nicht mehr als 350 Meter beträgt. Zudem ist in Artikel 17bis Höhe der Gebühren der Gebührenrahmen im Sinne eines Kompromisses von max. 200 Prozent auf max. 150 Prozent der heutigen Gebühren reduziert worden. Somit entspricht der Gebührenrahmen auch den Empfehlungen des Preisüberwachers.
Vorgehen – Fakultatives Referendum
Mit der Genehmigung der Teilrevision anlässlich der zweiten Lesung hat der Gemeinderat gestützt auf Artikel 8 der Gemeindeordnung die revidierten Artikel des Abfallreglement dem fakultativen Referendum unterstellt. Eine Abstimmung darüber findet nur statt, wenn wenigstens 30 Stimmberechtige dies innert 14 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die geplante Referendumsfrist läuft vom Samstag, 07. September 2024 bis Freitag, 20. September 2024. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist respektive mit der Genehmigung der Teilrevision des Abfallreglements durch die Stimmbevölkerung, ist das angepasste Abfallreglement abschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen.
Inkraftsetzung per 01. Januar 2025
Ziel ist, das teilrevidierte Abfallreglement mit den neuen gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zur Einführung und Benutzung von Unterflur- und Halbunterflurbehältern per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Bis spätestens Ende 2029 ist von der heutigen Strassensammlung mit einzelnen Abfallsäcken flächendecken auf das Sammelsystem mittels Unterflurcontainern oder 800 Liter-Container umzustellen. Das Konzept zur Erschliessung des Gemeindegebietes Urnäsch wurde bereits im Jahr 2021 genehmigt.