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Totalsanierung von Schulhaus Mettlen und Feuerwehrdepot
Weil das Schulhaus Mettlen und das Feuerwehrdepot in einem schlechten baulichen Zustand sind und den heutigen Anforderungen in mehrfacher Hinsicht nicht mehr genügen, ist eine Sanierung mit Gesamtkosten von rund 6,5 Millionen Franken nötig. An zwei Abenden ist in der Mehrzweckhalle Au ausführlich über das Sanierungsprojekt informiert worden.
Die Totalsanierung vom Schulhaus Mettlen samt Feuerwehrdepot im Erdgeschoss ist für die Gemeinde Urnäsch ein grosser «Lopf». Noch nie wurde für ein Projekt so viel Geld investiert. „Die Finanzierung ist gemäss heutigem Wissensstand ohne Steuererhöhung möglich“, unterstrich Gemeinderat Iwan Schnyder. Informiert über die bis Ende 2028 zu realisierende Totalsanierung haben Gemeindepräsident Peter Kürsteiner sowie die Gemeinderäte Chläus Hörler, Thomas Thym und Iwan Schnyder. Architekt Peter Fässler von der mfw architekten ag und Thomas Steingruber von der rsp Bauleitung AG sowie Schulleiter Martin Wehrle haben aus ihrer Sicht über das Vorhaben orientiert. Während am Montagabend in der anschliessenden Diskussions- und Fragerunde lediglich einige Detailfragen gestellt wurden und dem Vorhaben keinerlei Opposition erwuchs, zeigte sich am Dienstagabend ein Einwohner nicht einverstanden mit dem Vorgehen des Gemeinderates, das Projekt als gebundene Ausgabe – ohne Abstimmung – zu realisieren.
Schlechter baulicher Zustand
Das Schulhaus Mettlen wurde 1904 erbaut und 1984 umgebaut und im Erdgeschoss das Feuerwehrdepot integriert. Heute genügt das Gebäude den Ansprüchen in mehrfacher Hinsicht nicht mehr: Brandschutz, Statik des Dachstuhls, Erdbebensicherheit und die Auflagen des Behindertengleichstellungsgesetzes. «Es geht um die Sicherheit von 120 Schülerinnen und Schüler und um zeitgemässe Bedingungen für die Feuerwehr», sagte Gemeinderat Chläus Hörler. Abklärungen unter Beizug von externen Fachleuten zeigen, dass eine Aussenrenovation keine Lösung ist und eine umfassende Sanierung unaufschiebbar ist. Schulpräsident Thomas Thym unterstrich die Bedeutung der Sanierung für die Schule. Der Platz im Schulhaus Mettlen sei für die Zukunft ausreichend.
Vier Varianten wurden geprüft
Aufgrund der Zustandsanalysen wurden neben der Variante 4 «Totalsanierung des bestehenden Gebäudes» noch drei andere Varianten geprüft.
Variante 1: Neubau Feuerwehrdepot an einem anderen Standort, Sanierung bestehender Schulräume sowie Umnutzung des Feuerwehrdepots;
Variante 2: Abbruch und Ersatzneubau Schulhaus und Feuerwehrdepots auf der gleichen Parzelle;
Variante 3: Neubau Feuerwehrdepot an einen anderen Standort und Aufstockung Schulanlage Au, Verlegung sämtlicher Schulräume des Schulhauses Mettlen in die Schulanlage Au.
Während die Kosten für eine Totalsanierung auf rund 6,5 Millionen Franken veranschlagt werden, ist bei den drei anderen Varianten mit Kosten zwischen 9 und gegen 20 Millionen Franken zu rechnen. Für den Gemeinderat und die Baukommission war klar, eine Totalsanierung ist die optimale Lösung. Diese deckt die Bedürfnisse einer zukunftsgerichteten Nutzung der Liegenschaft ab und ist zudem finanzierbar.
Das Sanierungsprojekt
Das Sanierungsprojekt wurde in der Folge von Bauleiter Thomas Steingruber und Architekt Peter Fässler vorgestellt. Der ursprüngliche Charakter des Gebäudes bleibt erhalten und im Innern werden angepasste Strukturen geschaffen. Die Neugestaltung des Dachgeschosses ist ein wichtiger Teil des Projekts. Das bestehende Dachgeschoss entspricht nicht mehr den statischen Anforderungen und wird abgebrochen und neu erstellt. Das Dachgeschoss ist dann in Zukunft vollumfänglich nutzbar. Gleichzeitig wird die Grundrissstruktur der Geschosse vereinfacht. Der überarbeitete Grundriss ermöglicht eine effizientere Nutzung der Räume. Für die Innenerschliessung des Gebäudes ist der Einbau eines Lifts sowie die Umgestaltung des Treppenhauses vorgesehen.
Das Feuerwehrdepot wird um einen Einstellplatz für Fahrzeuge auf der Südwestseite erweitert als Kompensation des für die beiden Statikelemente der Erdbebensicherheit benötigten Raums. Durch diese Umnutzung des bestehenden Raums gibt es Platz für Garderoben, Nasszellen und Lagerflächen. Der Raumbedarf der Feuerwehr wird verbessert und entspricht so den Vorgaben der Ausserrhoder Assekuranz.
Die Materialisierung der Fassade ist im Moment noch offen. Im Zuge der Totalsanierung wird die gesamte Haustechnik auf einen zeitgemässen Stand gebracht. Aufgewertet wird schliesslich auch der Aussenraum. Es wird eine sinnvolle Abgrenzung zwischen dem Bereich der Schule und der Feuerwehr angestrebt.
Provisorien während der Bauzeit
Während der rund zweijährigen Bauphase wird die Liegenschaft leergeräumt. Es müssen daher sowohl für die Schule als auch für die Feuerwehr provisorische Räumlichkeiten geschaffen werden. Für Kindergarten und Schule ist das Aufstellen von Containern bei der Schulanlage Au vorgesehen. Für die Feuerwehr soll im Bereich der Unterdorfstrasse ein beheiztes Provisorium eingerichtet werden.
Bezug auf Weihnachten 2028 geplant
Vorgestellt wurde an der Informationsveranstaltung auch der Terminplan für die Totalsanierung. Bis im kommenden März soll das Bauprojekt fertig ausgearbeitet sein und das Baugesuch öffentlich aufgelegt werden. Von April 2026 bis Anfang 2027 erfolgen die Submissions- und Ausführungsplanung sowie die Arbeitsausschreibungen. Ziel ist es, Anfang 2027 mit den Bauarbeiten zu starten. Auf diesen Zeitpunkt hin werden Schule und Feuerwehr in Provisorien umziehen. Nach knapp zweijähriger Bauzeit sollen die sanierten Räumlichkeiten auf Weihnachten 2028 bezogen werden. Jürg Bühler
Keine Volksabstimmung
Mit rund 6,5 Millionen Franken für die Totalsanierung von Schulhaus und Feuerwehrdepot Mettlen ist dies die grösste je von der Gemeinde Urnäsch getätigte Investition. Jedoch ist die Totalsanierung des Schulhauses Mettlen aus verschiedenen Gründen, wie Sicherheit, Brandschutz und weitere gesetzlichen Vorgaben zwingend notwendig und daher gibt es für die Gemeinde Urnäsch kaum Handlungsspielraum.
Der Gemeinderat hat sich mit der Variante 4, für die aus seiner Sicht wirtschaftlich sinnvollste Lösung entschieden. Aufgrund dessen, dass bei der Variante 4 keine erheblichen Erweiterungen, sondern lediglich Anpassungen an die gesetzlichen Vorgaben (Erdbebenertüchtigung, Brandschutz und Behindertengleichstellungsgesetz) geplant sind, handelt es sich bei diesem Projekt vollumfänglich um gebundene Ausgaben, die der Gemeinderat – unabhängig von der Summe – in alleiniger Kompetenz beschliessen kann. Für den entsprechenden Kredit ist daher keine Volksabstimmung nötig. (jb)