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Urnäsch hebt reduzierte Strassenbeleuchtung auf
Der Gemeinderat hat aufgrund von Rückmeldungen die Lage neu beurteilt und festgestellt, dass sich die Reduktion der Strassenbeleuchtung nicht weiter rechtfertigt. Die vorübergehende Reduktion der Brenndauer wird aufgehoben und ab sofort sind die Strassen morgens wieder ab 05.00 Uhr und am Abend bis 00.30 Uhr beleuchtet.
Die Reduktion der Brenndauer der Strassenbeleuchtung ab Anfang November hat zu zahlreichen Rückmeldungen geführt und den Gemeinderat veranlasst die Lage neu zu beurteilen. So führt die Reduktion der Brenndauer der Strassenbeleuchtung morgens um eine Stunde und nachts um anderthalb Stunden zu erhöhten Risiken. Meldungen sind eingegangen, dass während der Schneebruchphase sehr gefährliche Situationen entstanden sind. Weil die Trottoirs bis sechs Uhr noch nicht geräumt waren, sind Fussgänger auf der unbeleuchteten Strasse gelaufen, oft dunkel bekleidet ohne Reflektoren, was zu lebensgefährlichen Situationen geführt hat. Auch der Schweizerische Blinden und Sehbehinderten-Verband hat an den Gemeinderat appelliert, die reduzierte Strassenbeleuchtung aufzuheben, da die sehbehinderten Mitglieder gerade in dieser Jahreszeit auf eine gute und helle Strassenbeleuchtung angewiesen sind. Für sehbehinderte Personen, die sich vor 6.00 Uhr bereits auf dem Arbeitsweg befinden, sei dieser Zustand unbefriedigend und unzumutbar. Auch der Umstand, dass der letzte Zug um 00.15 Uhr im jetzt völlig unbeleuchteten Bahnhof einfährt, soll berücksichtigt werden und die Brenndauer wieder bis 0.30 Uhr ausgedehnt werden.
Sicherheit hat Priorität
Der Gemeinderat hat sich vorbehalten, die Lage laufend neu zu beurteilen und die Massnahmen, sofern nötig anzupassen. Hinsichtlich des Umstandes, dass sich die Situation betreffend Stromknappheit nicht weiter verschärft hat, sowie die Tatsache, dass durch die Reduktion der Strassenbeleuchtung nur geringe Energieeinsparungen erzielt werden können, welche in einem klaren Missverhältnis zum erhöhten Sicherheitsrisiko stehen, ist die Reduktion der Strassenbeleuchtung nicht weiter gerechtfertigt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Reduktion der Brenndauer wieder aufzuheben und analog der Mehrheit der umliegenden Gemeinden, die Strassen auch wieder ab 05.00 Uhr und am Abend bis 00.30 Uhr zu beleuchten.
Technische Einschränkungen
Die Strassenlampen können nicht gedimmt und auch nicht einzeln deaktiviert werden. Die Giebel-Weihnachtsbeleuchtung am Dorfplatz sowie auch die Kirchturmbeleuchtung sind steuerungstechnisch mit der Strassenbeleuchtung gekoppelt. Die einheitliche Brenndauer wird weiterhin belassen, da gerade die Kirchturmbeleuchtung ein wichtiges Zentrumssymbol darstellt. Da die Umstellung auf LED am meisten Einsparungen bringt, soll diese nun zügig vorangetrieben werden. Der Gemeinderat hofft, mit der Aufhebung der reduzierten Brenndauer das Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden zu minimieren. Fussgänger sind angehalten die Trottoirs zu benützen und sich bei Dunkelheit mit kontrastreicher Kleidung, guter Beleuchtung und dem Tragen von Reflektoren zu schützen resp. besser sichtbar zu machen. Der Gemeinderat wird die Situation weiterhin regelmässig neu beurteilen und wo nötig mit Massnahmen anpassen.