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Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 über die Teilrevision der Gemeindeordnung

Sachabstimmung: Über die Teilrevision der Gemeindeordnung Urnäsch

Die Abstimmungsurnen sind wie folgt aufgestellt:

Gemeindekanzlei           Freitag, 12. Juni 2026    18.00 – 19.00 Uhr

Samstag, 13. Juni 2026 19.00 – 20.00 Uhr

Gemeindekanzlei, Werkstatt Café Saienbrücke, Restaurant Schönau und Schulhaus Tal

Sonntag, 14. Juni 2026  09.30 – 11.00 Uhr

Am 14. Juni 2026 wird über die Teilrevision der Gemeindeordnung Urnäsch abgestimmt. Die Teilrevision bezieht sich auf Artikel 15, Reduktion des Gemeinderates von neun auf sieben Mitglieder. Die Verkleinerung des Gemeinderates schafft die strukturelle Voraussetzung dafür, das Präsidium ab dem Amtsjahr 2027/28 mit einem 80 %-Pensum auszustatten. Gleichzeitig bietet sich der Zeitpunkt für die Neuorganisation an, da im Jahr 2027 mehrere Rücktritte aus dem Gemeinderat anstehen.

 

Voraussichtlich werden per 31. Mai 2027 vier der neun aktuellen Gemeinderatsmitglieder zurücktreten, inklusive dem Gemeindepräsident. Wird die Teilrevision angenommen, bedeutet dies für die Gesamterneuerungswahlen 2027: Neuwahl des Gemeindepräsidiums, Neubesetzung eines Ratsmitgliedes und Wiederwahl von fünf Ratsmitgliedern.

 Mit der vorgeschlagenen Anpassung reagiert der Gemeinderat auf die steigenden Anforderungen an die Gemeindeführung. Die Aufgaben des Gemeindepräsidiums sind in den vergangenen Jahren umfangreicher und komplexer geworden. Themen wie Finanzen, Infrastruktur, Raumplanung, Digitalisierung sowie zunehmende rechtliche Fragestellungen erfordern einen höheren zeitlichen Einsatz und eine professionelle Führung.

Die zusätzlichen Kosten für das höhere Präsidiumspensum werden teilweise durch die Reduktion der Anzahl Ratsmitglieder kompensiert. Insgesamt wird mit Netto-Mehrkosten von rund CHF 40’000.– pro Jahr gerechnet. Der Gemeinderat betrachtet diese Ausgaben als Investition in eine stabile und effiziente Gemeindeführung.

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einstimmig, der Teilrevision der Gemeindeordnung zuzustimmen.