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Urnenabstimmung zur künftigen Zusammensetzung des Gemeinderates
Die Stimmbevölkerung von Urnäsch wird am 14. Juni 2026 an der Urne über die Teilrevision der Gemeindeordnung – Artikel 15, Reduktion des Gemeinderates von neun auf sieben Mitglieder – abstimmen können.
Teilrevision der Gemeindeordnung
Der Gemeinderat Urnäsch hat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 die weiteren Schritte zur Neuausrichtung der Gemeindestrukturen festgelegt. Mit dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am 27. März 2026 gilt das Entschädigungsreglement als angenommen und tritt am 1. Juni 2027 in Kraft. Damit wird die seit vielen Jahren gelebte Entschädigungsregelung mit unveränderten Ansätzen formal bestätigt und rechtlich korrekt in ein Reglement überführt. Gleichzeitig schafft das Entschädigungsreglement die Voraussetzung, das Pensum des Gemeindepräsidiums von aktuell 40 auf 80 Prozent zu erhöhen – unter der Bedingung, dass der Gemeinderat von neun auf sieben Mitglieder verkleinert wird.
Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026
Für die Umsetzung dieser strukturellen Anpassung ist eine Änderung der Gemeindeordnung notwendig. Die Stimmberechtigten entscheiden deshalb am 14. Juni 2026 darüber, ob der Gemeinderat künftig aus sieben statt neun Mitgliedern bestehen soll. Nur bei Annahme dieser Änderung kann das Präsidiumspensum ab dem Amtsjahr 2027/28 auf 80 Prozent erhöht werden.
Vier Rücktritte auf 2027
Die bevorstehenden personellen Veränderungen im Gemeinderat unterstreichen die Bedeutung der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026. Im Frühling 2027 finden Gesamterneuerungswahlen statt. Nach aktuellem Stand werden per 31. Mai 2027 voraussichtlich vier der neun amtierenden Ratsmitglieder zurücktreten, darunter auch der Gemeindepräsident. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung zur Teilrevision bedeutet dies für die Gesamterneuerungswahlen 2027: Neuwahl des Gemeindepräsidiums, Neubesetzung eines Ratsmandats und Wiederwahl von fünf Ratsmitgliedern. Eine frühzeitige Klärung der künftigen Struktur erleichtert sowohl die Suche nach geeigneten Kandidierenden als auch die Vorbereitung der Ressortzuteilung.
Bei einer Ablehnung der Teilrevision und damit Beibehaltung der aktuellen Struktur mit neun Ratsmitgliedern und einem Präsidiumspensum von 40 Prozent wären – sofern sich fünf Ratsmitglieder zur Wiederwahl stellen – vier freie Sitze neu zu besetzen.
Orientierung anlässlich öffentlicher Versammlung 22. April 2026
An der öffentlichen Versammlung «Orientierung Jahresrechnung 2025» vom 22. April 2026 wird die Bevölkerung umfassend über die geplanten Änderungen informiert. Gemeindepräsident Peter Kürsteiner erläutert dort die Hintergründe sowie die Auswirkungen der Erhöhung des Präsidiumspensums und der Reduktion der Anzahl Ratsmitglieder. Die Stimmbevölkerung ist herzlich eingeladen, an der Orientierungsversammlung teilzunehmen.