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Vernehmlassung Massnahmenplan Luftreinhaltung 2026

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat den Entwurf des neuen Massnahmenplans Luftreinhaltung 2026 für die Umsetzungsperiode 2027 bis 2031 in die Vernehmlassung gegeben. Der Gemeinderat Urnäsch hat hat den Massnahmenplan zusammen mit den Stellungnahmen der Umwelt- und Landwirtschafts-kommission geprüft und dem Kanton eine Stellungnahme eingereicht.

Ziel des Massnahmenplans ist es, die Luftqualität weiter zu verbessern. Gemäss den kantonalen Grundlagen konnten in den vergangenen Jahren bereits deutliche Fortschritte erzielt werden. Weiterer Handlungsbedarf besteht insbesondere bei den Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sowie bei Emissionen aus Holzfeuerungen.

Der Gemeinderat unterstützt die vorgesehene Stossrichtung grundsätzlich. Als zweckmässig und verhältnismässig beurteilt werden insbesondere die geplanten Massnahmen für Holzfeuerungen sowie die vorgesehenen Massnahmen zur stickstoffangepassten Fütterung von Milchvieh und zum Monitoring der Ammoniakentwicklung.

Gleichzeitig weist der Gemeinderat darauf hin, dass die Landwirtschaft in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen zur Reduktion von Ammoniakemissionen unternommen hat. Bei der Umsetzung neuer Vorgaben seien deshalb die besonderen Gegebenheiten der Appenzeller Grasland-, Weide- und Rindviehwirtschaft sowie die wirtschaftliche Tragbarkeit für die Betriebe angemessen zu berücksichtigen.

Anträge der Gemeinde Urnäsch
Der Gemeinderat beantragt dem Kanton:

  • die besonderen Gegebenheiten der Appenzeller Landwirtschaft bei der Umsetzung der Massnahmen verbindlich zu berücksichtigen;
  • neue Anforderungen an Landwirtschaftsbetriebe auf das notwendige und verhältnismässige Mass zu beschränken;
  • die landwirtschaftlichen Organisationen und Fachstellen weiterhin eng in die Ausarbeitung und Umsetzung einzubeziehen;
  • vor allfälligen weiteren Verschärfungen die Wirksamkeit der beschlossenen Massnahmen anhand der vorgesehenen Erfolgskontrollen nachzuweisen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit einer pragmatischen und praxisnahen Umsetzung sowohl die Anliegen des Umweltschutzes als auch die Interessen der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden können.