Neuigkeiten
Zur Übersicht
Vernehmlassung zum Gesetz über die Gemeindefusionen
Der Gemeinderat Urnäsch begrüsst den vom Regierungsrat vorgelegten Entwurf für ein Gesetz über Gemeindefusionen. Mit der neuen Kantonsverfassung wurde der Kanton verpflichtet, zweckmässige Fusionen administrativ und finanziell zu unterstützen. Der Gesetzesentwurf schafft dafür eine wichtige Grundlage.
Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, beantragt jedoch mehrere Präzisierungen, damit das Gesetz klarer, verbindlicher und praxistauglicher wird. Dazu gehören:
- Einbindung der Bevölkerung: Ergänzung eines neuen Artikels, wonach die Bevölkerung der fusionswilligen Gemeinden frühzeitig informiert und in den Prozess einbezogen wer-den muss.
- Verbindlichere Anforderungen an den Fusionsvertrag: Insbesondere eine belastbare Finanzplanung mit Aussage zum künftigen Steuerfuss sowie eine Regelung zum zukünftigen Gemeindewappen.
- Finanzielle Unterstützung: Einführung eines Startbeitrags, der während fünf Jahren Steu-erfussdifferenzen zwischen den fusionierenden Gemeinden ausgleicht. Zudem sollen die gesetzlichen Finanzkompetenzen für die Beitragsgewährung gelten.
- Pro-Kopf-Fusionsbeitrag: Der Gesetzesentwurf sieht folgende Beiträge vor: Bis 1’200 Einwohner Fr. 1’800/Einwohner, ab 1’201-1’600 Einwohner Fr. 900/Einwohner, 1’600-2’500 Einwohner Fr. 450/Einwohner. Der Gemeinderat fordert anstelle der vorgesehenen Sprungfunktion eine lineare, stetige Berechnungsformel.
- Weitere Anpassungen bei Zusatzbeiträgen und Auszahlungsmodalitäten sowie eine generelle Teuerungsanpassung der kantonalen Beiträge.
Der Gemeinderat Urnäsch unterstützt das Ziel, Gemeindefusionen zu erleichtern. Er fordert jedoch, dass das Gesetz klarere Rahmenbedingungen schafft, die Gemeinden in Fusionsprozessen effektiv stärken.