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Voranschlag 2025 mit Defizit

Der Voranschlag der Gemeinde Urnäsch weist für das Jahr 2025 bei gleichbleibendem Steuerfuss einen Ausgabenüberschuss von 720’538.62 Franken. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Gesamtertrag von 22’241’938.00 Franken und einem Gesamtaufwand von 23’196’276.62 Franken. Die geplanten Investitionen belaufen sich auf 680’000.00 Franken. Anlässlich der Budgetversammlung vom 3. Dezember 2024 wird in der Mehrzweckhalle Au über den Voranschlag abgestimmt und anschliessend über den Stand von laufenden Projekten orientiert.

Der vom Gemeinderat an die Stimmberechtigten verabschiedete Voranschlag 2025 der Erfolgsrechnung basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 4.2 Einheiten. Gegenüber dem Vorjahresbudget ist ein marginales Wachstum des Gesamtergebnisses zu verzeichnen; Gesamtaufwand und Gesamtertrag steigen um rund 0.5 Prozent. Der für 2025 budgetierte Verlust von 720’538.62 Franken im Gesamtergebnis liegt CHF 112’775.35 unter dem Verlust des Voranschlags 2024. Der Fehlbetrag von 720’538.62 Franken kann über das Eigenkapital gedeckt werden. Dank komfortablem Eigenkapitalpolster von rund 10.54 Millionen Franken sollte der erwartete Rückschlag problemlos aufgefangen werden können. Der Abbau des Eigenkapitals im budgetierten Rahmen ist verantwortbar.

Kostentreiber

Für dieses – trotz erheblichen Sparmassnahmen – hohe Defizit sind in erster Linie die erneut gestiegenen Kosten im Ressort Bildung, den Bereichen Asyl und Berufsbeistandschaften sowie den höheren Gemeindeanteile an den öffentlichen Regionalverkehr mitverantwortlich. Der gesamte Personalaufwand fällt mit 10.31 Millionen Franken um rund 236’000.00 Franken höher aus als im Voranschlag 2024. Davon fallen rund 230’000 Franken auf das Ressort Bildung. Weniger Personalkosten fallen im Wohn- und Pflegezentrum an. Dies infolge geringerer Pflegebedürftigkeit der Bewohner.

Sparmassnahmen

Aufgrund der erwähnten erheblichen Aufwandsteigerungen hat der Gemeinderat einerseits die Sparschraube nochmals erheblich angezogen und auf der anderen Seite auch Mehrerträge geprüft. Einsparungen sind insbesondere beim Unterhalt von Liegenschaften und Strassen der Gemeinde zu nennen. Bei den Steuern kann nur mit einer geringfügigen Steigerung der Einnahmen gerechnet werden, welche nicht Schritt halten mit den teuerungsbedingten Mehrausgaben. Gestützt auf den Stand der Steuereingänge per dato, sowie die Empfehlung des Kantons erscheint der budgetierte Steuerertrag von gesamthaft 7’444’740 Franken – auf dem (hohen) Niveau der Steuereingänge im Jahr 2023 sowie mit Mehreinnahmen gegenüber 2024 von rund 173’000.00 Franken – angemessen. Folgende Massnahmen führen ab 2024 zu weniger Steuereinnahmen: Infolge Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes sind gewisse Steuerausfälle in Kauf zu nehmen. Dies sind bei den natürlichen Personen höhere Steuerabzüge für Versicherungsprämien, bei den juristischen Personen werden die Gewinnsteuern zwischen Kanton und Gemeinden neu hälftig geteilt (bisher erhielten die Gemeinden 55 % und der Kanton 45%). Weiter hat die kantonale Steuerverwaltung aufgrund der gestiegenen Teuerung bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen für den Ausgleich der kalten Progression die Tarifstufe angepasst. Dazu kommt, dass im Jahre 2025 erstmals seit 2021 keine Auszahlung zur Kompensation, der durch die Steuergesetzrevision 2020 resultierenden Mindererträge, fliesst (Abfederungsmassnahme).

Exogene Kosten

Folgende Gemeindeanteile sind budgetiert: Für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 435‘100.00 (Vorjahr: 439‘500.00) Franken; für den öffentlichen Verkehr 377‘000.00 (343‘500.00) Franken; für die Pflegefinanzierung 420‘000.00 (420‘000.00) Franken; für die kantonale Spitex 185‘000.00 (188‘000.00) Franken; für die Inhouse-Spitex im Wohn- und Pflegezentrum 23‘100.00 (15’600.00) Franken; für die Beratungsstelle für Flüchtlinge 72’100.00 (69’300.00) Franken; für die Führung der gemeinsamen regionalen Berufsbeistandschaft Hinterland 183’400.00 (161’500.00) Franken. Bei diesen Gemeindeanteilen von 1.7 (1.64) Millionen Franken handelt es sich um die wesentlichsten exogenen Kosten, welche die Gemeinde nicht beeinflussen kann und sich auf eine übergeordnete Gesetzesgrundlage stützen. Die Summe dieser exogenen Kosten ist gegenüber dem Vorjahresbudget (in Klammern) erneut gestiegen.

Netto-Investitionen von 680’000 Franken

Der Blick in die Investitionsrechnung zeigt, dass sich die veranschlagten Investitionen im Jahr 2025 unter dem üblichen Niveau von plus/minus einer Million Franken bewegen und mit den veranschlagten 680’000.00 Franken auf ein Minimum beschränkt werden. Dies in Anbetracht, dass die Investitionen spätestens ab 2027 aufgrund der notwendigen Sanierung des Schulhauses Mettlen wieder steigen werden. Im Jahr 2025 sind folgende wesentlichen Investitionen geplant: Fortführung Projektierung Sanierung Schulhaus Mettlen mit 50’000.00 Franken; Anpassung Brandschutz Schulanlage Au (1. von 3 Etappen) mit 170’000.00 Franken; Erweiterung Werkhof Furt (Süd) mit 200’000.00 Franken; Gemeindeanteil an Ausbau Schönaustrasse 3. Etappe mit 150’000.00 Franken; Neugestaltung Wanderweg entlang der Urnäsch (Au bis Fischegg) mit 50’000.00 Franken; weiter für eine PV-Anlage bei ARA Furth 60’000 Franken. Die geplanten Netto-Gesamtinvestitionen in der Höhe von 680’000.00 Franken sind notwendig und begründet sowie verantwortbar hinsichtlich der Höhe des Eigenkapitals.

Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear ab Nutzungsbeginn über die festgelegte Nutzungsdauer des nach den neuen Kriterien bewerteten Verwaltungsvermögens und sind für 2025 mit CHF 1’113’900.00 Franken veranschlagt. Der Anstieg ab 2023 liegt vor allem daran, dass ab 2023 die neue Gemeindekanzlei, jährlich mit CHF 146’000.00 abgeschrieben werden muss, wovon jedoch CHF 36’400.00 durch Auflösung der Vorfinanzierungsreserve Neubau Gemeindekanzlei gedeckt werden. Das abzuschreibende Verwaltungsvermögen betrug per 31. Dezember 2023 rund 17.4 Millionen Franken.

Aufgaben- und Finanzplan

Zum fünften Mal liegt im Kontext des Voranschlags der Aufgaben und Finanzplan (AFP) vor, gestützt auf das erstellte Legislaturprogramm 2023-2027 sowie die beschlossenen Legislaturziele. Der AFP wird nun für die Jahre 2026 bis 2028 angepasst. Aufgrund des grossen Umfangs wird der AFP nicht in die Voranschlag-Broschüre integriert, sondern kann ab Mitte November 2024 von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.

 

Gemeindeversammlung mit Budgetabstimmung vom Dienstag, 3. Dezember 2024

Die Budgetversammlung ist auf Dienstag, 3. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Au, festgelegt. Im ersten Teil erfolgen die Orientierung und die Abstimmung über den Voranschlag 2025.

Im zweiten Teil wird über den Stand von laufenden Projekten orientiert.

Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich eingeladen an der Gemeindeversammlung teilzunehmen.

 

Der Voranschlag 2025 wird in gekürzter Form bis spätestens am 09. November 2024 allen Haushaltungen zugestellt. Der ausführliche Voranschlag 2025 kann ab dann auf der Homepage der Gemeinde Urnäsch abgerufen oder kostenlos bei der Finanzverwaltung Urnäsch bestellt werden (071 365 60 62).