Schweizer Dorf des Jahres 2022
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Kommissionen

Abstimmungsbüro

Adresse
Dorfplatz 1
9107 Urnäsch
Sonstiges

Auftrag des Abstimmungsbüros

Urnendienst an den Abstimmungssonntagen:

  • Überwachung der Stimmabgabe und Kontrolle der Stimmausweise
  • Auszählung der Stimm- und Wahlzettel
  • Ermittlung der korrekten Wahl- und Abstimmungsresultate
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Besonderes/Spezielles

Jährlich sind vier bis fünf Abstimmungen durchzuführen. Die Vorbereitung, der Druck und der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgt durch die Verwaltung, das Verpacken durch Sandra Wild und Annelies Monaco. Die Abstimmungsunterlagen müssen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag im Besitz der Stimmberechtigten sein. Ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen ist die briefliche Stimmabgabe zulässig. Die Stimmabgabe an der Urne ist vor den Abstimmungssonntagen ab Mittwoch bis Freitag während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei möglich, weiter am Freitagabend von 18.00 bis 19.00 Uhr und am Samstagabend von 19.00 bis 20.00 Uhr; am Abstimmungssonntag ist die Stimmabgabe von 09.30 bis 11.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei sowie bei folgenden drei Aussenurnenstandorten möglich: Schulhaus Tal, Werkstatt Café Saienbrücke und Restaurant Schönau. Jeder Urnenstandort wird jeweils von zwei Mitgliedern des Abstimmungsbüros betreut. Nach Urnenschluss am Sonntag beginnt die eigentliche Arbeit des Abstimmungsbüros, nämlich das Auszählen der Stimm- und Wahlzettel. Bis ca. 12.00/12.30 Uhr liegen in der Regel die Abstimmungsresultate vor.

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