Schweizer Dorf des Jahres 2022
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Kommissionen

Baubewilligungskommission

Adresse
Dorfplatz 1
9107 Urnäsch
Sonstiges

Die Baubewilligungskommission ist eine vorberatende, antragstellende sowie vollziehende Kommission, die sämtliche baurechtliche Fragen in Bezug auf eingereichte Baugesuche und Bauermittlungen behandelt und entscheidet. Auch werden Vollzugsmassnahmen beraten und ausgesprochen. Sie tagt in der Regel einmal im Monat.

Auftrag der Baubewilligungskommission

  • Beratung von Bauinteressierten
  • Beratung von Bauermittlungen
  • Behandlung der eingereichten Baugesuche
  • Behandlung von Einsprachen
  • Erlass von Bau- und Einspracheentscheiden
  • Vorbereitung von Stellungnahmen und Entscheide in Rechtsverfahren zu Handen des Gemeinderates, des kantonalen Rechtsdienstes oder der Gerichte
  • Erlass und Vollzug von Baustopps bei unbewilligten Bautätigkeiten
  • Vollzug der kommunalen und kantonalen Entscheide (Baukontrollen, Bauabnahmen)
  • Vollzug von Wiederherstellungsverfahren und Ersatzvornahmen (Rückbau, Herstellung des rechtmässigen Zustands)

 Besonderes/Spezielles

Die Baubewilligungskommission ist bestrebt alle Interessen zu berücksichtigen und die Geschäfte zeitnah zu behandeln. Natürlich ist die kommunale Behörde auch von Fristen und Entscheiden der kantonalen Fachstellen abhängig. Gegenüber den kantonalen Fachstellen hat die Baubewilligungskommission eine beratende Funktion inne.

Um die Fristen der Bauentscheide möglichst kurz zu halten, ist die Baubewilligungs­kommission auf die Mithilfe der Gesuchstellenden und der Bevölkerung angewiesen. Vollständige Baugesuchsunterlagen mit aussagekräftigen Plänen, Dokumentationen und Formularen sind unabdingbar für eine sachkundige Beurteilung. Nach Erhalt einer Baubewilligung sind die Rückmeldungen betreffend Baubeginn und Bauende ebenfalls wichtig, damit eine Baukontrolle und das Abschliessen des Verfahrens möglich werden.

Zu den weniger schönen Aufgaben gehören auch Verstösse gegen baupolizeiliche Vorschriften zu ahnden und die Strafmassnahmen mit allen Konsequenzen im Sinne der Gleichbehandlung umzusetzen.

Mitglied
Mitglied mit beratender Stimme (Aktuarin)
Mitglied mit beratender Stimme (Aktuarin)
Präsident