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Bed & Breakfast für Neueröffnung
Sie eröffnen oder betreiben bereits ein B&B-Angebot und haben sich über die erforderlichen Bewilligungen oder Meldungen erkundigt. Gerne geben wir Ihnen dazu nachfolgend die wichtigsten Infos und bitten Sie, das beiliegende Formular auszufüllen und zu retournieren.
Bed & Breakfast-Betriebe benötigen für serviertes Frühstück oder Selbstbedienung keine Gastgewerbebewilligung. Eine Bewilligung wird nur benötigt, wenn Alkohol verkauft oder serviert wird (Art 1. Abs. 1 GGG: Eine wirtschaftspolizeiliche Bewilligung ist erforderlich für die entgeltliche Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Konsum an Ort und Stelle).
Anmelden müssen sich Bed & Breakfast-Anbieter bei einem Angebot von Esswaren und Getränken aber in jedem Fall bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle. Das Meldeformular ist zu finden unter Gastgewerbe – Appenzell Ausserrhoden (ar.ch) (oder Direktlink:Meldeformular_Restauration_UEbernachtung_Eigengebrauch.pdf (kvar.ch).
Weiter ist auszufüllen das Formular Selbstdeklaration Tourismusabgabe für Gastgewerbe und Beherbergung und der Meldepflicht als Beherberger an die Gemeinde Urnäsch für die Kurtaxen Abrechnung nachzukommen.
Wir danken für das Ausfüllen und retournieren des beiliegenden Formulars und stehen zur Beantwortung von allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.