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Betriebsbewilligungsgesuch (Gastgewerbe)
Merkblatt für den Erwerb einer Betriebsbewilligung im Gastgewerbe
Einreichung und Frist
Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist zusammen mit den Beilagen mindestens 30 Arbeitstage vor geplanter
Betriebsaufnahme / Betriebsübernahme bei der Kanzlei der Standortgemeinde einzureichen.
Einzureichende Unterlagen
- Gesuchformular Betriebsbewilligung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) im Original
- Handlungsfähigkeitszeugnis (Bezug am Wohnort, max. 3 Monate alt) im Original
- Auszug aus dem Zentralstrafregister (Bestellung über den Link www.strafregister.admin.ch, max. 3 Monate alt) im Original
- Auszug aus dem Betreibungsregister (über die letzten 3 Jahre, max. 3 Monate alt) im Original
- ID / oder Pass (für CH-Bürger) in Kopie
- Ausländerausweis (für Angehörige anderer Staaten) in Kopie
- Vollmachten
- Stellvertretungen (Bevollmächtigte) können nur mit schriftlicher Vollmacht des Patentinhabers bzw. der Patentinhaberin
rechtsverbindliche Gesuche einreichen (mit Originalunterschrift, Ort und Datum, Name und Adresse
der Stellvertretung).
Verantwortliche Person