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Handlungsfähigkeits-
zeugnis

Im Verkehr mit Banken, Ämtern, für Bewerbungen oder Ausbildungen wird manchmal ein Nachweis gefordert, dass Sie handlungsfähig sind. Die rechtliche Handlungsfähigkeit kann nur die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einschränken oder entziehen. Sie können daher bei der KESB, die für Ihren Wohnort zuständig ist, eine Auskunft über bestehende Massnahmen mit Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit (auch bekannt als «Handlungsfähigkeitszeugnis») einholen. 

Voraussetzungen

Sie wohnen aktuell in einer Gemeinde in Appenzell Ausserrhoden oder haben früher in einer Gemeinde in Appenzell Ausserrhoden gewohnt. 

Ablauf

  1. Mit Klick auf den Button "Service starten" beginnen Sie den Bestellvorgang.
  2. Geben Sie die erforderlichen Angaben an.
  3. Nach Abschluss der Bestellung stellt Ihnen das zuständige Amt einen digitalen Auszug zu. Sie werden per E-Mail benachrichtigt und auf einen Link verwiesen, auf dem Sie das Dokument herunterladen können.

Benötigte Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt

Zahlungsmittel

MasterCard, Visa, PostFinance Card oder TWINT für die Bezahlung der anfallenden Gebühren

Fristen und Termine

Keine Fristen oder Termine

Kosten

CHF 30.00

Weitere Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Appenzell Ausserrhoden (ar.ch)

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau

T: +41 71 353 66 60

kesb@ar.ch