Die schönsten Schweizer Dörfer
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Meldung Gelegenheitsanlass

Wer einen Gelegenheitsanlass (von beschränkter Dauer) betreiben will, indem alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, hat dem Gemeinderat eine schriftliche Meldung zu machen. Diese muss spätestens eine Woche vor dem Anlass beim Gemeinderat eintreffen.

Für die Planung, Organisation, Durchführung und Sicherheit der Veranstaltung ist ausschliesslich der Veranstalter verantwortlich. Die Gemeinde Urnäsch übernimmt keine Haftung für Schäden, Zwischenfälle oder Aufwendungen. Der Veranstalter ist zudem dafür verantwortlich, alle notwendigen Bewilligungen einzuholen. Die geltende Gesetzgebung (Bau-, Feuer- und Lebensmittelpolizeiliche Schutzmassnahmen) sind einzuhalten. Ebenso ist die Zustimmung/Bewilligung des betroffenen Grundeigentümers einzuholen (Unterschrift oder Kopie Vertrag).