Schweizer Dorf des Jahres 2022
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Änderung nächtlicher Kirchenglockenschlag

Foto neue Gemeindekanzlei

Sobald die technischen Anpassungen abgeschlossen sind – spätestens ab kommendem April – werden die Kirchenglocken im Dorfzentrum nachts ab Viertel ab elf Uhr bis morgens Viertel vor sieben Uhr schweigen.
Der gestützt auf verschiedene Gesprächen mit der Kirchenvorsteherschaft sowie mit Vertretungen der Gastronomie zustande gekommene Läutordnungsvorschlag ist vom Gemeinderat anlässlich der Dezembersitzung abgesegnet worden. Die Läutordnung wird bis spätestens Anfang April wie folgt geändert:

Läutordnung ab April
Bis und mit 23.00 Uhr findet der Glockenschlag wie gewohnt statt; ab 23.15 Uhr bis morgens um 06.45 Uhr wird der Glockenschlag abgeschaltet; ab 07.00 Uhr wird der Stundenschlag sowie das Morgengeläut wieder eingeschaltet. Am Sonntag wird der Glockenschlag bis um 08.15 Uhr ausgeschaltet bleiben. Ab 08.30 Uhr wird der Glockenschlag sowie das Vorgeläut für den Gottesdienst wieder eingeschaltet.
Unverändert beibehalten werden das Ausläuten des alten Jahres sowie das Einläuten des neuen Jahres um Mitternacht vom 31. Dezember auf den 1 Januar sowie beim Frühchlausen der Glockenschlag von 05.00 Uhr.

Vorgeschichte
Vertretungen aus der Gastronomie und Hotellerie haben vergangenen Sommer den Gemeinderat um Überprüfung der Läutordnung – Lautstärke und Häufigkeit der nächtlichen Schläge – der Kirchenglocken im Dorfzentrum ersucht. Die Gastronomie sieht sich immer wieder konfrontiert mit Klagen von Gästen, die in Zentrumsnähe übernachten. Dabei ist der Tenor immer in etwa derselbe: Die Gäste werden in ihrem Schlaf gestört durch den nächtlichen Glockenschlag der Kirche. Dieses Anliegen ist nicht neu und das Thema wurde schon vor Jahren sehr kontrovers diskutiert in der Bevölkerung. Da der Gemeinderat für das «nichtkirchliche» und die evangelisch-reformierte Kirchenvorsteherschaft für das «kirchliche» Läuten zuständig sind, haben die beiden Gremien unter Beizug von technischen Sachverständigen mit den Gesuchstellenden einen mehrheitstauglichen Läutordnungsvorschlag ausgearbeitet. Im Vordergrund stand dabei eine Dämpfung oder eine Abschaltung des Glockenschlags während der Nacht. Die mechanische Dämpfung des Glockenschlags hat den Nachteil, dass sie technisch relativ aufwendig ist, nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und mit grossen fi-nanziellen Folgen verbunden ist. Die Abschaltung des Glockenschlags ist relativ einfach zu realisieren und generiert demzufolge deutlich geringere Kosten. Zudem können allfällige Änderungen einfacher umgesetzt werden. Sowohl von Seite Gemeinde wie auch Kirchenvorsteherschaft wurde eine Abschaltung des Glockenschlags bevorzugt. Auch betreffend zeitlicher Dauer der Abschaltung wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert und die Vor- und Nachteile abgewogen bis sich die Parteien auf einem mehrheitstauglichen Läutordnungsvorschlag, geeinigt haben. Nachdem Gemeindepräsident Peter Kürsteiner frühzeitig und umfassend zu diesem Thema in den Oktober- und Dezember-Ausgaben der Urnäscher Nochrichte sowie anlässlich der Budgetversammlung informiert hat, ohne dass Gegenstimmen eingegangen sind, hat der Gemeinderat dem Läutordnungsvorschlag anlässlich der Dezembersitzung zugestimmt.

Umsetzung
Für die Umsetzung der angepassten Läutordnung und damit Sperren der nächtlichen Stundenschläge, sind Programmiermassnahmen sowie elektrische Installationen nötig. Diese Arbeiten sollten bis spätestens Ende März abgeschlossen sein. Spätestens ab kommendem April – und somit rechtzeitig auf die Sommersaison – werden die Kirchenglocken somit nachts ab Viertel ab elf Uhr bis morgens Viertel vor sieben Uhr schweigen.