Schweizer Dorf des Jahres 2022
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Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen

Gestützt auf Art. 54 des Strassengesetzes ersuchen wir die Eigentümer der an öffentlichen Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen angrenzenden Grundstücken,  die Bäume, Sträucher und Hecken grosszügig zurückzuschneiden, so dass sie den Fussgänger- und Strassenverkehr, die Strassenbeleuchtung, sowie die Sicht auf Strassentafeln und Verkehrssignale, nicht beeinträchtigen.

Der Strassenraum ist bis auf eine Höhe von 5 m von überhängenden Ästen freizuhalten, der Trottoirbereich bis auf eine Höhe von 3 m.

Ungeachtet des gesetzlichen Grenzabstandes sind Anpflanzungen welche die Sicht behindern, an Strassenkreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten sowie auf der Innenseite von Kurven, nicht zulässig. Sie helfen wesentlich mit die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen durch herabhängende Äste und Sträucher zu verhindern, wenn Sie der Aufforderung bis zum 31. Oktober 2023 nachkommen.

Nach diesem Termin werden diese Arbeiten, unter vorheriger Bekanntgabe, durch das Bauamt auf Kosten der Grundeigentümer ausgeführt.

Bau- und Strassenkommission