Schweizer Dorf des Jahres 2022
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Durchsetzung Fahrverbot auf der Schönauwaldstrasse

Die Schönauwaldstrasse befindet sich seit 1995 im Eigentum der Gemeinde und ist mit einem
dreiteiligen Fahrverbot belegt, mit Zusatz Privat, respektive Land- und Forstwirtschaft
gestattet. Da in den letzten Jahren das unberechtigte Befahren der Schönauwaldstrasse
stetig zugenommen hat, hat der Gemeinderat auf Antrag der Bau- und Strassenkommission
beschlossen, dass Fahrverbot mittels einer Barriere durchzusetzen. Sowie für den forst- und
landwirtschaftlichen Verkehr eine Vignette einzuführen.
Entsprechend darf die Schönauwaldstrasse nur noch mit einer Bewilligung des
Gemeinderates befahren werden. Mit der Umsetzung ist die Bau- und Strassenkommission
beauftragt. Die berechtigten Strassenbenutzer werden im Dezember von der Bau- und
Strassenkommission schriftlich informiert.
Die Anstösser der Schönauwaldstrasse, sowie hinterliegende Grundeigentümer welche nur
über die Schönauwaldstrasse zu ihren Grundstücken gelangen, erhalten einen Schlüssel für
die Barriere und können die Strasse weiterhin unentgeltlich befahren.
Für landwirtschaftliche Fahrten, welche im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Alpen
im Grossraum Hochalp stehen, können Berechtigte bei der Bauverwaltung eine Sommer-
Saison-Vignette für CHF 50.– erwerben. Die Vignette berechtigt zum Befahren der Strasse in
der Zeit vom 15. April bis zum 31. Oktober. In dieser Zeit bleibt die Barriere infolge des
grossen landwirtschaftlichen Verkehrs offen. Jedoch werden periodisch Kontrollen
durchgeführt und unbefugtes Befahren verzeigt.
Im Winterhalbjahr bleibt die Barriere geschlossen, da durch das Befahren der aufgeweichten
Strasse am meisten Schäden entstehen.
Die Gemeinde ist überzeugt, dass mit diesem Konzept mit verhältnismässigem Aufwand das
unberechtigte Befahren der Schönauwaldstrasse eigedämmt werden kann. Und berechtigte
Benutzer mit dem Kauf der Vignette einen angemessenen Beitrag an den Unterhalt der
Waldstrasse leisten.
Die Barriere befindet sich auf der Egg-Seite, zu Beginn des Waldes: