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Eingabe Sonntagsverkäufe für 2024
Das Urnäscher Gewerbe wird aufgerufen, die geplanten Sonntagsverkäufe für das Jahr 2024 bis Ende Februar 2024 dem Büro des Gemeinderates einzugeben.
Der Gemeinderat kann – gemäss Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Sonntagsverkauf – vier Sonntage im Jahr festlegen, an denen Sonntagsverkäufe erlaubt sind. Die Bewilligung gilt ausschliesslich für Betriebe des Detailhandels. Nicht darunter fallen Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeursalons, Banken, Reisebüros und ähnliche Betriebe. Das Urnäscher Gewerbe wird hiermit aufgefordert, die bis Ende 2024 geplanten Sonntagsverkäufe dem Büro Gemeinderat einzureichen.