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Jahresrechnung 2023 mit Besserabschluss

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Die Jahresrechnung 2023 schliesst bei einem Aufwand von 22.8 Millionen Franken und einem Ertrag von 22.65 Millionen Franken mit einem Defizit von 150’000.00 Franken rund 600’000.00 Franken besser ab als budgetiert. Die Netto-Investitionen belaufen sich auf CHF 750’000.00. Per 31. Dezember 2023 betragen die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre im Eigenkapital (bzw. der Bilanzüberschuss) inklusive Aufwandüberschuss im 2023 rund 6.03 Millionen Franken. Dies entspricht einem Ertrag von rund 4.02 Steuereinheiten.

Die Jahresrechnung 2023 schliesst erstmalig seit 2012 mit einem Verlust ab. Bei einem Gesamtaufwand von CHF 22’809’348.22 und einen Gesamtertrag von CHF 22’657’333.63 resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 152’014.59, was gegenüber dem Budget ein um CHF 602’071.91 besseres Ergebnis ergibt. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 754’086.50. Der erwähnte Besserabschluss ergibt sich in erster Linie aus der Tatsache, dass die Ressorts mehrheitlich in etwa so wie budgetiert oder gar besser abgeschlossen haben. Ausnahmen sind jedoch die Ressorts Bildung mit einem um CHF 148’320.55 schlechteren Ergebnis als veranschlagt und das Ressort Soziales mit einem um CHF 193’677.94 schlechteren Ergebnis als budgetiert. Dazu gilt es zu bemerken, dass im Ressort Soziales insbesondere unplanbare behördlich angeordnete Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien, Heimen und Jugendheimen mit Massnahmenvollzug Mehraufwände von CHF 389’541.35 mit sich gebracht haben. In diesen Angelegenheiten sind der Gemeinde jedoch die Hände gebunden, da solche Fremdplatzierungen von der kantonalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet werden, und die Gemeinde schlussendlich die sich ergebenden Kosten zu tragen hat.

Dem gegenüber stehen zwei wesentliche positive Faktoren. Dies ist der gegenüber dem Voranschlag um CHF 236’000.00 höher ausgefallene kantonale Finanzausgleich. Weiter liegt ein erfreulicher Mehrerlös bei den Steuereingängen von natürlichen und juristischen Personen von gesamthaft rund CHF 350’000.00 vor.

Nettoinvestitionen von rund 0.75 Millionen Franken

Die Netto-Investitionen im 2023 mit 748’492.07 Franken liegen CHF 421’507.93 unter dem Voranschlag von 1.17 Mio. Franken. Dies liegt daran, dass nicht alle Projekte wie geplant umgesetzt werden konnten. So musste die mit CHF 535’000.00 budgetierte Sanierung der Schulhauses Mettlen aufgrund von zusätzlich notwendigen Abklärungen und Planungsarbeiten bis auf Weiteres verschoben werden. Die wesentlichen Ausgaben im 2023 sind: Abklärungs- und Planungsarbeiten Sanierung Schulhaus Mettlen mit CHF 89’360.55; Gemeindeanteile an die Erschliessungsstrasse Oberes Moos mit CHF 67’7777.60 sowie an die Sanierung Bahnhof Zürchersmühle mit CHF 131’104.50; Arealentwicklung Bahnhof resp. Dorfkern Ost mit CHF 34’905.55 sowie die Anschaffung Ersatzfahrzeug HSM im Forstbetrieb mit CHF 471’700.15.

Abschreibungen

Die ordentlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen im Jahr 2023 mit total CHF 1’055’360.00 liegen CHF 102’240.00 unter dem Voranschlag. Über alle Ressorts hinweg werden keine zusätzlichen ausserordentlichen Abschreibungen vorgenommen. Die Ressorts „Abwasserbeseitigung“, „Abfallwirtschaft“, „Feuerschutz“ und „Wohn- und Pflegezentrum“ laufen als Spezialfinanzierungen.

öffentliche Orientierungsversammlung

Der Gemeinderat hat die revidierte Jahresrechnung 2023 genehmigt und zuhanden der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verabschiedet. Die Jahresrechnung wird an der öffentlichen Orientierungsversammlung vom Mittwoch, 24. April 2024, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Au, durch den Gemeinderat präsentiert. Ebenso wird über weitere laufende Projekte informiert.

Fakultatives Referendum

Die Unterlagen für die Jahresrechnung 2023 werden den Stimmberechtigten bis Ende Woche 14 zugestellt. Die Rechnung unterliegt dem fakultativen Referendum; eine Abstimmung darüber findet nur statt, wenn wenigstens 30 Stimmberechtige dies innert 14 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die geplante Referendumsfrist läuft vom Samstag, 27. April 2024 bis Freitag, 10. Mai 2024.