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Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Pro Senectute
Der Gemeinderat hat dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Pro Senectute betreffend Erbringung von Dienstleistungen zugunsten der älteren Bevölkerung von Urnäsch – für einen jährlichen Pauschalbeitrag pro Einwohnerin oder Einwohner von Fr. 4.00 – zugestimmt.
Die Pro Senectute Appenzell A. Rh. erbringt im ganzen Kanton seit vielen Jahren Leistungen zugunsten der älteren Bevölkerung. Infolge Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat der Bund einen wesentlichen Teil der von ihm zur Verfügung gestellten Mittel zur Finanzierung der Leistungen der Pro Senectute ab 2022 beträchtlich reduziert. Die Pro Senectute ist daher für die Aufrechterhaltung des Betriebs auf zusätzliche Gelder angewiesen. Damit die Seniorinnen und Senioren von Appenzell Ausserrhoden sowie ihre Angehörigen weiterhin adäquate, bedarfsgerechte und niederschwellige Beratungen und Dienstleistungen bei der Pro Senectute beziehen können, ist sie mit dem Anliegen um Prüfung einer Kostenbeteiligung an die Gemeinden sowie den Kanton getreten. Im Zuge gemeinsamer Beratungen und Verhandlungen konnten die Parteien sich darauf einigen, dass die bisherige finanzielle Unterstützung der unterzeichnenden Gemeinden ausgeweitet wird, damit ihre Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin vollumfänglich die bisherigen Dienste der Pro Senectute in Anspruch nehmen können. Für die Gemeinde Urnäsch bedeutet dies ab 2023 ein Pauschalbeitrag pro Einwohnerin oder Einwohner von Fr. 4.00 und damit eine Vervierfachung des bisherigen jährlichen finanziellen Engagements respektive neu ein jährlich wiederkehrender Gemeindebeitrag in der Höhe von 9’300.00 Franken. Sämtliche Ausserrhoder Gemeinden, welche weiterhin das niederschwellige Beratungs- und Dienstleistangebot bei der Pro Senectute beziehen, schliessen eine gemeinsame Leistungsvereinbarung ab mit der Stiftung Pro Senectute.
Eine ergänzende Leistungsvereinbarung wird die Stiftung Pro Senectute mit dem Kanton abschliessen und darin die Finanzierung von weiteren zu erbringenden Leistungen zugunsten der älteren Bevölkerung in den Bereichen Soziale Teilhabe (Kurse, usw.), sowie Hilfe und Betreuung zu Hause, vereinbaren.