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Mitteilung aus dem Gemeinderat

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Inspektion von Grundbuchamt und Beurkundungstätigkeit

Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis nehmen können, dass gemäss Inspektionsberichten der kantonalen Aufsichtsstellen dem Grundbuchamt und der öffentlichen Urkundsperson auf der Gemeindekanzlei Urnäsch eine gute Amtsführung attestiert wird.

Die kantonalen Aufsichtsstellen haben die Tätigkeiten der öffentlichen Urkundspersonen und der Grundbuchämter im Kanton Appenzell Ausserrhoden zu überwachen. Die Inspektionen erfolgen in der Regel jedes zweite Jahr.

Die öffentlichen Urkundspersonen unterstehen der Aufsicht des Departements Inneres und Sicherheit; die Grundbuchämter stehen unter der Aufsicht des Regierungsrates. Die beiden Aufsichtsstellen haben Thomas Honegger mit dem Vollzug beauftragt. Als Grundbuch- und Beurkundungsinspektor übt er diese Aufgaben in Personalunion aus.

Die Inspektion umfasst den Zeitraum Juni 2021 bis 2023. Seit 1. März 2021 führt Claudia Schweizer das Grundbuch Urnäsch. Die Tätigkeiten als öffentliche Urkundsperson sind bei Gemeindeschreiberin Erika Weiss angegliedert.

 

Ausserdem hat der Gemeinderat:

  • vom erfolgreichen Lehrabschluss von Nicole Frischknecht als Kauffrau öffentliche Verwaltung EFZ mit Berufsmatura Kenntnis genommen sowie von deren befristeten Weiterbeschäftigung bis Ende Dezember 2023. Im August und September übernimmt Nicole Frischknecht als Springerin in verschiedenen Abteilungen Entlastungsarbeiten und unterstützt beim Abbau von Altlasten. Ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 wird Nicole Frischknecht infolge des genehmigten unbezahlten dreimonatigen Urlaubs von Céline Koster, deren Tätigkeiten im Einwohneramt mit Nebenaufgaben übernehmen. Dies erfolgt unter der Hauptverantwortung der stellvertretenden Einwohneramtsleiterin Claudia Schweizer (Grundbuchverwalterin).
  • vom erfolgreichen Lehrabschluss von Adrian Frischknecht als Forstwart EFZ Kenntnis genommen sowie von dessen unbefristeten Weiterbeschäftigung im Forstbetrieb am Säntis.
  • Die Vernehmlassung zum Gesetz über den Gewässerraum und den Schutz vor Naturereignissen zu Handen der Regierung abgegeben. Der Miteinbezug resp. die Anhörung der Gemeinden vor der Festlegung des Gewässerraums durch den Kanton sowie die Entlastung der privaten Anstösser aufgrund der zahlreichen Auflagen und Pflichten, bei der Kostenbeitragspflicht, werden vom Gemeinderat unterstützt.