Schweizer Dorf des Jahres 2022
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Mitwirkungsverfahren Urnäsch: Revision Ortsplanung und Revision Baureglement

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 14. Dezember 2022 die folgenden Planungsinstrumente behandelt und zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet:

– Entwurf Planungsbericht zur Revision der Ortsplanung vom 31.10.2022

– Entwurf Leitbild und Innenentwicklungsstrategie vom 18.01.2022

– Entwurf Gemeinderichtplan mit Richtplantext und vom 31.10.2022

– Entwurf Baureglement vom 31.10.2022

– Entwurf Zonenplananpassungen vom 31.10.2022

– Entwurf Erschliessungsprogramm vom 31.10.2022

Gestützt auf Art. 6 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; BauG; bGS 721.1) sowie Art. 4 des kommunalen Baureglements möchte der Gemeinderat die Bevölkerung zum Mitwirkungsprozess einladen um offene Fragen zu klären und eine breit abgestützte Interessenabwägung zu ermöglichen.

Ort der Planauflage:

Die Planungsinstrumente sind ab dem 17. März 2023 in der Gemeindekanzlei beim Empfang während den Schalteröffnungszeiten einsehbar oder digital auf der Gemeinde-Homepage, unter www.urnaesch.ch / Amtliche Publikationen / Volksdiskussion zur Revision der Ortsplanung.

Mitwirkungsmöglichkeit:

Stellungnahmen und Anregungen können schriftlich per Mail eingereicht werden an oder per Post an Gemeindepräsident Urnäsch, Dorfplatz 1, 9107 Urnäsch.

Information und Fragestunden:

Zu Beginn des Mitwirkungsprozesses erfolgt eine öffentliche Orientierungsversammlung am Mittwoch 15. März 2023 um 20.00 Uhr in der Schulanlage Au. Anschliessend werden die Planungsinstrumente am 17. März 2023 öffentlich aufgelegt bis zum 16. Mai 2023.

Während der Mitwirkungsfrist wird am Samstag 25. März 2023 von 08.00-11.00 Uhr in der Gemeindekanzlei eine Fragestunde durchgeführt, an welcher Sie Gelegenheit haben, sich mit Behördenvertretern und Mitarbeitenden des Raumplanungsbüros auszutauschen.

Rechtliche Hinweise:

Die Mitwirkungsfrist beginnt am 17. März 2023 und dauert bis am 16. Mai 2023.

Die eingereichten Eingaben werden im Anschluss gesamthaft oder einzeln beantwortet.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach dem Mitwirkungsverfahren werden die Planungsinstrumente parallel mit der Beantwortung der Mitwirkungseingaben überprüft und wo notwendig und möglich angepasst. Das übergeordnete Recht wird dabei auch im Rahmen der Gesamtinteressenabwägung gewahrt bleiben. Nach der Überarbeitung und Verabschiedung der Planungsinstrumente durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage der Änderungen des Zonenplanes und des Baureglements, welche mit einem Rechtsmittel versehen werden. Nach der Behandlung von allfälligen Einsprachen werden die Änderungen des Zonenplans und das Baureglement vom Gemeinderat erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Frist: Mitwirkungsverfahren während 60 Tagen, 17. März 2023 bis 16. Mai 2023

Ablauf der Frist: 16. Mai 2023

Kontaktstelle:
Gemeinde Urnäsch – Gemeindepräsident
Dorfplatz 1
9107 Urnäsch