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Mütter- und Väterberatung; Erhöhung der Entschädigung

Die Pauschale für die Führung der Beratungsstelle der Mütter- und Väterberatung durch die Pro Juventute Schweiz, Regionalstelle Ostschweiz wird per 1. Januar 2024 um CHF 35.00 von CHF 460.00 auf neu CHF 495.00 pro Geburt erhöht.

Per 1. Januar 2019 wurde die Führung der Beratungsstelle der Mütter- und Väterberatung mittels Leistungsauftrag an die Pro Juventute AR vergeben. Die Mütter- und Väterberatung begleitet und berät Eltern von Säuglingen und Kleinkindern von Geburt bis zum 5. Lebensjahr im Auftrag der Gemeinden. Die Gemeinden haben den gesetzlichen Auftrag eine Mütter- und Väterberatung anzubieten.

Beratungsangebot Urnäsch

In Urnäsch finden die Beratungen im Wohn- und Pflegezentrum Au am 1. und 3. Freitagmorgen auf Voranmeldung statt. Im Jahr 2022 sind Mütter und Väter in total 60 Beratungen von Manuela Gröber beraten und informiert worden. Insgesamt sind 32 in Urnäsch wohnhafte Elternteile von Kindern bis zum 5. Lebensjahr begleitet worden, 24 davon waren Erstberatungen.

Der seit 2019 geltende Pauschaltarif von CHF 460.00 pro Geburt wird nun erstmals per 1. Januar 2024 auf CHF 495.00 pro Geburt erhöht. Die Kosten für die Bereitstellung der Mütter- und Väterberatung bewegten sich für Urnäsch im Rahmen von CHF 10’900.00 bis CHF 14’100.00 pro Jahr für die Jahre 2019 bis 2023. Mit der Anwendung des neuen Tarifes werden die Kosten für Urnäsch ab 2024 nun zunehmen auf etwa mindestens CHF 13’100.00, je nach Anzahl Geburten.