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Öffentliche Auflage; Grundwasserschutzareal um die Quellfassung Schwizeren
Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die provisorische Grundwasserschutzzone im Gebiet Schwizeren, Urnäsch, durch ein Grundwasserschutzareal abgelöst wird.
Die öffentliche Auflage des Grundwasserschutzareals um die Quellfassung Schwizeren erfolgt vom 13. April bis 13. Mai 2024 und richtet sich nach den Bestimmungen der Art. 71 Abs. 3 des kantonalen Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes (UGsG; bGS 814.0).
Auflageort: Gemeindekanzlei Urnäsch, Dorfplatz 1, 9107 Urnäsch
Auflage-/Einsprachefrist: 13. April bis 13. Mai 2024
Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen beim Departement Bau und Volks-wirtschaft, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, mit bestimmten Begehren und begründet eingereicht werden.
Der angepasste Schutzzonenplan sowie Schutzzonenreglement kann auf den Gemeindekanzlei Urnäsch, während der Auflagefrist eingesehen werden.
- April 2024
Gemeinderat Urnäsch