Schweizer Dorf des Jahres 2022
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Neuigkeiten

Zur Übersicht

Öffentliche Auflage; Grundwasserschutzareal um die Quellfassung Schwizeren

Unbenannt

Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die provisorische Grundwasserschutzzone im Gebiet Schwizeren, Urnäsch, durch ein Grundwasserschutzareal abgelöst wird.

Die öffentliche Auflage des Grundwasserschutzareals um die Quellfassung Schwizeren erfolgt vom 13. April bis 13. Mai 2024 und richtet sich nach den Bestimmungen der Art. 71 Abs. 3 des kantonalen Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes (UGsG; bGS 814.0).

Auflageort: Gemeindekanzlei Urnäsch, Dorfplatz 1, 9107 Urnäsch

Auflage-/Einsprachefrist:  13. April bis 13. Mai 2024

Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen beim Departement Bau und Volks-wirtschaft, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, mit bestimmten Begehren und begründet eingereicht werden.

Der angepasste Schutzzonenplan sowie Schutzzonenreglement kann auf den Gemeindekanzlei Urnäsch, während der Auflagefrist eingesehen werden.

 

  1. April 2024

 

Gemeinderat Urnäsch

 

Schutzarealplan