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Revision Abfallreglement
Der Gemeinderat hat den Entwurf zur Teilrevision des Abfallreglements verabschiedet und die Gemeinderatskanzlei beauftragt, die Vernehmlassung/Volksdiskussion zu eröffnen.
Die A-Region möchte Mittelfristig bis Ende 2029 flächendeckend von der heutigen Strassensammlung von einzelnen Abfallsäcken, auf das Sammelsystem mittels Unterflurcontainern oder 800 Liter-Container umstellen. Die der A-Region angeschlossen Gemeinden – so auch Urnäsch – haben dem neuen Konzept für eine flächendeckende Umstellung auf Unterflurbehälter im ganzen Gebiet der A-Region an der Delegiertenversammlung im 2020 zugestimmt. Der Gemeinderat hat in der Folge das von der Umweltschutzkommission erarbeitete Konzept zur Erschliessung des Gemeindegebietes Urnäsch mit öffentlichen Halbunterflurbehältern im Dorfbereich und 800 Liter-Containern in den Aussengebieten im 2021 genehmigt. Auf dem Gemeindegebiet sollen schlussendlich neun öffentliche Unterflurbehälter und sieben öffentliche 800-Liter-Container-Standorte zur Verfügung gestellt werden, wovon aktuell bereits fünf Unterflurcontainer in Betrieb sind.
Schwerpunkt der Revision
Mit der Revision des Abfallreglements – letztmals überarbeitet im 2015 – werden nebst diversen redaktionellen Änderungen sowie Anpassungen an die übergeordnete Gesetzgebung, schwerpunktmässig die erforderlichen gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zur Einführung und Benutzung von Unterflur- und Halbunterflurbehältern erlassen. Zudem hat das Abfallreglement neu eine Regelung zur Gebühren-Bandbreite zu enthalten. Als Gebührenhöchstansätze wird von einer Verdoppelung der heutigen Gebühren ausgegangen. Die Finanzierung der Abfallentsorgung basiert auf dem Verursacherprinzip. Zur Deckung der übrigen Kosten für das Zurverfügungstellen des Entsorgungsangebotes wurde im 2015 die mengenunabhängige Abfall-Grundgebühr eingeführt, welche seither unverändert bei CHF 50.00 pro Haushalt und pro Gewerbebetrieb liegt. Im Moment sind keine Gebührenerhöhungen geplant.
Der Gemeinderat hat den Entwurf zur Teilrevision des Abfallreglements in einer ersten Lesung verabschiedet und die Kanzlei beauftragt, die Vernehmlassung/Volksdiskussion zu eröffnen. Weiter geht der Reglementsentwurf zur Vorprüfung an den Kanton.
Möglichkeit zur Mitwirkung
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Gemeinde Urnäsch unter www.urnaesch.ch > Aktuelles > Amtliche Publikationen ab 23. Februar 2024 eingesehen werden.
Im Rahmen der Volksdiskussion/Vernehmlassung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie interessierten Kreise während einer 60tägigen Frist – vom 23. Februar bis 22. April 2024 – eingeladen, von dieser Mitwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Für Auskünfte steht zur Verfügung: Bauverwalter Martin Gloor (071 365 60 64; eMail: ).