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Sammelpublikation der Register der Datensammlungen über Personendaten
Nach Artikel 18 des kantonalen Gesetzes über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, bGs 146.1) haben neben dem Kanton auch die einzelnen Gemeinden je ein zentrales Register über ihre Datensammlungen zu führen, welche Personendaten beinhalten.
Das zentrale Register ist bei allen Ausserrhoder Gemeinden abrufbar auf der Gemeinde-Homepage oder kann während den Öffnungszeiten bei der Gemeindratskanzlei eingesehen werden.